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Neues Urteil gegen Flextrom
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 31176"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>Oben steht schon das Wesentliche der Urteilsbegündung!</p><p>Ich kann hier leider nichts hochladen, da ich selbst hier nur Unregistrierter bin und nicht so viele Funktionen zur Verfügung habe.</p><p>Das Beste wird ohnehin sein, ihr Anwalt schließt sich kurz mit Rechtsanwälten Kuhn&Kollegen in Karlsruhe /RA Hackstein und fordert die Unterlagen von meinem Urteil beim Amtsgericht Bretten an.</p><p>Es gibt 2 weitere positive Urteile, deren Argumentation wir auch benutzt haben.</p><p>Das sind Az 12 O 76/10 beim Landgericht Heidelberg (Flex vs Verivox) sowie Az 3 C 377/10 beim Amtsgericht Tiergarten (Kunde vs Flex). somit gibt es jetzt ein Triumverat an Urteilen im Verbrauchersinne.</p><p></p><p>Der Gegner hat bei meinem Verfahren als Beweisführung auf eine Menge Trash von irgendwelchen Amtsgerichten aus der Provinz verwiesen.</p><p>Insbesondere Passagen aus </p><p>Az 14 C 650/11 beim Amtgericht Meiningen,</p><p>Az 12 C 1357/10 beim Amtgericht Hereford,</p><p>Az 4 C 1087/11 beim Amtsgericht Kaufbeuren,</p><p>Az 22 C 270/11 beim Amtgericht Bad Kreuznach</p><p>sowie</p><p>Az 8 C 758/11 beim Amtsgericht Cham</p><p>dienten der gesamten Argumentation von Flexstrom! </p><p></p><p>Wenn bei meinem Urteil nicht bald doch noch Beschwerde eingeht, wird es rechtskräftig und mein Anwalt kann endlich mit der Zwangsvollstreckung gegen Flexstrom beginnen.</p><p>Desweiteren hat die Verbraucherzentrale Hamburg (oder irgendwo da Oben) kürzlich einen weiteren Sieg gegen Flex eingefahren. Da ging´s um die als illegitim empfundenen Preiserhöhungen, die Flex ja unter dem Jahr gefahren hat. "Untergeschobene Preiserhöhung" nannten sie das und haben gewonnen. Auch bei mir ist Flex dann eingeknickt und hat eine neue Jahresabrechnung ohne diese Nachforderung geschickt - kommentarlos natürlich, den Hintergrund durfte ich mir selber zusammenreimen...</p><p>Das hat in meinem Verfahren aber leider keine Rolle gespielt, wegen zeitlicher Überschneidung. Ich muß mal nochmal mit meinem Anwalt reden bezüglich ob dann nich doch die vollen 80€ (sind das bei mir im Singletarif) verlangen sollte! Geklagt hatte wir auf die Differenz zw. Bonus und Nachfrage und das Urteil bezieht sich letztlich bei mir auch nur darauf...</p><p>Also das ist etwas, was Sie gleich richtig machen können dann!</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 31176"] Hallo, Oben steht schon das Wesentliche der Urteilsbegündung! Ich kann hier leider nichts hochladen, da ich selbst hier nur Unregistrierter bin und nicht so viele Funktionen zur Verfügung habe. Das Beste wird ohnehin sein, ihr Anwalt schließt sich kurz mit Rechtsanwälten Kuhn&Kollegen in Karlsruhe /RA Hackstein und fordert die Unterlagen von meinem Urteil beim Amtsgericht Bretten an. Es gibt 2 weitere positive Urteile, deren Argumentation wir auch benutzt haben. Das sind Az 12 O 76/10 beim Landgericht Heidelberg (Flex vs Verivox) sowie Az 3 C 377/10 beim Amtsgericht Tiergarten (Kunde vs Flex). somit gibt es jetzt ein Triumverat an Urteilen im Verbrauchersinne. Der Gegner hat bei meinem Verfahren als Beweisführung auf eine Menge Trash von irgendwelchen Amtsgerichten aus der Provinz verwiesen. Insbesondere Passagen aus Az 14 C 650/11 beim Amtgericht Meiningen, Az 12 C 1357/10 beim Amtgericht Hereford, Az 4 C 1087/11 beim Amtsgericht Kaufbeuren, Az 22 C 270/11 beim Amtgericht Bad Kreuznach sowie Az 8 C 758/11 beim Amtsgericht Cham dienten der gesamten Argumentation von Flexstrom! Wenn bei meinem Urteil nicht bald doch noch Beschwerde eingeht, wird es rechtskräftig und mein Anwalt kann endlich mit der Zwangsvollstreckung gegen Flexstrom beginnen. Desweiteren hat die Verbraucherzentrale Hamburg (oder irgendwo da Oben) kürzlich einen weiteren Sieg gegen Flex eingefahren. Da ging´s um die als illegitim empfundenen Preiserhöhungen, die Flex ja unter dem Jahr gefahren hat. "Untergeschobene Preiserhöhung" nannten sie das und haben gewonnen. Auch bei mir ist Flex dann eingeknickt und hat eine neue Jahresabrechnung ohne diese Nachforderung geschickt - kommentarlos natürlich, den Hintergrund durfte ich mir selber zusammenreimen... Das hat in meinem Verfahren aber leider keine Rolle gespielt, wegen zeitlicher Überschneidung. Ich muß mal nochmal mit meinem Anwalt reden bezüglich ob dann nich doch die vollen 80€ (sind das bei mir im Singletarif) verlangen sollte! Geklagt hatte wir auf die Differenz zw. Bonus und Nachfrage und das Urteil bezieht sich letztlich bei mir auch nur darauf... Also das ist etwas, was Sie gleich richtig machen können dann! [/QUOTE]
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