sabrina
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
- Registriert seit
- 15.01.2012
- Beiträge
- 428
Hi,
Die NRW Bank wird wieder aktiv und vergibt zinsgünstige Mittel an Bauherren, die ihre Objekte sanieren wollen.
Förderfähig sind Vorhaben, deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Darlehen können für folgende Maßnahmen beantragt werden:
Verbesserung der Energieeffizienz, z. B. Fenster, Wärme-Dämmung, Erneuerung von Heizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch notwendigen Maßnahmen (Beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.)
Modernisierung und Instandsetzung mit dem Ziel den Ressourcenverbrauch zu verringern, z. B. Sanitärinstallation, Wasserversorgung
Barrierereduzierung, z. B. *Nachrüstung von Aufzügen, Wohnungszuschnitt
Behebung baulicher Mängel, z. B. in Hinblick auf Schadstoffsanierung bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz.
Die Kosten für sämtliche Zusatzmaßnahmen können mit in die Förderung einbezogen werden, wenn sie im engen Zusammenhang mit einer der vorgenannten Maßnahmen stehen.
NRW.BANK
Hauptsitz Düsseldorf
Kavalleriestraße 22
40213*Düsseldorf
Telefon:+49 211 91741-0
Fax:+49 211 91741-1800
NRW.BANK Hauptsitz Münster
Friedrichstraße 1
48145*Münster
Telefon:+49 251 91741-0
Fax:+49 251 91741-2921
Ihr Ansprechpartner
Beratungscenter Rheinland
Telefon:+49 211 91741-4800
Fax:+49 211 91741-7832
E-Mail:info@nrwbank.de
Beratungscenter Westfalen
Telefon:+49 251 91741-4800
Fax:+49 211 91741-7832
E-Mail:info@nrwbank.de
Gruß
Die NRW Bank wird wieder aktiv und vergibt zinsgünstige Mittel an Bauherren, die ihre Objekte sanieren wollen.
Förderfähig sind Vorhaben, deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Darlehen können für folgende Maßnahmen beantragt werden:
Verbesserung der Energieeffizienz, z. B. Fenster, Wärme-Dämmung, Erneuerung von Heizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch notwendigen Maßnahmen (Beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.)
Modernisierung und Instandsetzung mit dem Ziel den Ressourcenverbrauch zu verringern, z. B. Sanitärinstallation, Wasserversorgung
Barrierereduzierung, z. B. *Nachrüstung von Aufzügen, Wohnungszuschnitt
Behebung baulicher Mängel, z. B. in Hinblick auf Schadstoffsanierung bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz.
Die Kosten für sämtliche Zusatzmaßnahmen können mit in die Förderung einbezogen werden, wenn sie im engen Zusammenhang mit einer der vorgenannten Maßnahmen stehen.
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