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Pauschale für Arbeitszimmer ansetzen?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 30894"]</p><p>Quark!</p><p></p><p>Das Arbeitszimmer wird seit 2010 wieder anerkannt - bis 1250€/p.a.</p><p>Es muß so separat sein, wie es immer war! </p><p>Zudem gilt die Regelung nur für bestimmte Berufsgruppen, denn die meisten Büroarbeiter haben ja im Job ein Office...</p><p>Es sind also insbesondere Lehrer, Außendienstler, Azubis/Weiterbildung, Telearbeiter (die Fraktion mit dem Baby auf dem Arm, die von zu Hause aus arbeitet) sowie Personen mit Nebentätigkeiten, die grundsätzlich ein Büro erfordern.</p><p>Die Damen vom Gewerbe? Keine Ahnung, vermutlich Ja, aber das Arbeitszimmer muß wie ein Büro eingerichtet sein! Keine Bequemmöbel also, kein Kühlschrank, oder Waschmaschine, kein Gästebett kein Sofa/Sessel für ein Mittagsschläfchen, keine Wohnwand, nichts was auf eine mögliche Doppelnutzung des Raumes schließen läßt! </p><p>Lage in der Whg. ist auch nicht ohne: Gültig sind Endzimmer und Durchgangszimmer, die höchstens in einen Ruheraum weiterführen oder auf einen Balkon. Alles andere kann beanstandet werden...</p><p>Besuch vom Amt? Aber sicher doch!</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 30894"] Quark! Das Arbeitszimmer wird seit 2010 wieder anerkannt - bis 1250€/p.a. Es muß so separat sein, wie es immer war! Zudem gilt die Regelung nur für bestimmte Berufsgruppen, denn die meisten Büroarbeiter haben ja im Job ein Office... Es sind also insbesondere Lehrer, Außendienstler, Azubis/Weiterbildung, Telearbeiter (die Fraktion mit dem Baby auf dem Arm, die von zu Hause aus arbeitet) sowie Personen mit Nebentätigkeiten, die grundsätzlich ein Büro erfordern. Die Damen vom Gewerbe? Keine Ahnung, vermutlich Ja, aber das Arbeitszimmer muß wie ein Büro eingerichtet sein! Keine Bequemmöbel also, kein Kühlschrank, oder Waschmaschine, kein Gästebett kein Sofa/Sessel für ein Mittagsschläfchen, keine Wohnwand, nichts was auf eine mögliche Doppelnutzung des Raumes schließen läßt! Lage in der Whg. ist auch nicht ohne: Gültig sind Endzimmer und Durchgangszimmer, die höchstens in einen Ruheraum weiterführen oder auf einen Balkon. Alles andere kann beanstandet werden... Besuch vom Amt? Aber sicher doch! [/QUOTE]
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