Menü
Artikel
Ticker
Foren
Neue Beiträge
Kreditrechner
Online
Anmelden
Registrieren
Neue Beiträge
Menü
Anmelden
Registrieren
Foren
Weitere Finanzforen
Recht
Pfändungsfreigrenze bei Ehepaar ohne Kinder
JavaScript ist deaktiviert. Bitte aktiviere JavaScript in deinen Browser-Einstellungen für eine möglichst komfortable Bedienung.
Auf dieses Thema antworten
Beitrag
<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 31767"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>wenn beide Partner über ein ausreichendes Einkommen verfügen, gibt es keine Unterhaltspflichten!</p><p></p><p>Die Privatinsolvenz stellt die einzige Mögl. dar, sich vor überhöhten Forderungen zu schützen.</p><p>Denn seit es diese Einrichtung gibt, reagieren viele Gläubiger mit rücksichtlosem Zugriff auf die Konten derjejenigen Schuldiger, die sich noch nicht unter den Schutz des Gesetztes gebracht haben...</p><p>Insofern ist die gerichtilich begleitete Insolvenz die einzige Mögl., denen die Grenze zu setzen. Denn das Gericht kann als einzige Instanz VERBINDLICH festlegen, wieviel Die "konfiszieren" dürfen.</p><p>Ferner kann Ihnen ein Anwalt genau sagen, welche zusätzlichen Freibeträge Sie ev. rausholen können.</p><p>In der BRD gibt es jährlich 100.000de Privatinsolvenzen. Sie wären also nicht der Erste.</p><p>Da dies ein Verfahren aus dem Bereich Sozialrecht wäre, würde die Gewerkschaft Ihren Anwalt bezahlen, vorausgesetzt Sie sind dort Mitglied. Der Anwalt kassiert in Abh. vom Streitwert, bei entspr. Einkommen also nicht ganz billig!</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 31767"] Hallo, wenn beide Partner über ein ausreichendes Einkommen verfügen, gibt es keine Unterhaltspflichten! Die Privatinsolvenz stellt die einzige Mögl. dar, sich vor überhöhten Forderungen zu schützen. Denn seit es diese Einrichtung gibt, reagieren viele Gläubiger mit rücksichtlosem Zugriff auf die Konten derjejenigen Schuldiger, die sich noch nicht unter den Schutz des Gesetztes gebracht haben... Insofern ist die gerichtilich begleitete Insolvenz die einzige Mögl., denen die Grenze zu setzen. Denn das Gericht kann als einzige Instanz VERBINDLICH festlegen, wieviel Die "konfiszieren" dürfen. Ferner kann Ihnen ein Anwalt genau sagen, welche zusätzlichen Freibeträge Sie ev. rausholen können. In der BRD gibt es jährlich 100.000de Privatinsolvenzen. Sie wären also nicht der Erste. Da dies ein Verfahren aus dem Bereich Sozialrecht wäre, würde die Gewerkschaft Ihren Anwalt bezahlen, vorausgesetzt Sie sind dort Mitglied. Der Anwalt kassiert in Abh. vom Streitwert, bei entspr. Einkommen also nicht ganz billig! [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Vorschau
Benutzername
Verifizierung
Ergänze das Sprichwort "Alter geht vor ..."
Antwort erstellen
Foren
Weitere Finanzforen
Recht
Pfändungsfreigrenze bei Ehepaar ohne Kinder
Diese Seite verwendet Cookies um Inhalte zu personalisieren. Außerdem werden auch Cookies von Diensten Dritter gesetzt. Mit dem weiteren Aufenthalt akzeptierst du diesen Einsatz von Cookies.
Akzeptieren
Weitere Informationen......
Top