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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 41541"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>bei Vorhandensein von Kindern erbt der Ehegatte nach Gesetz 1/4 oder was im Tstament steht.</p><p>Das/die Kinder bekommen also 3/4 oder die individuelle Regelung. Der Pflichtteil für Enterbte beträgt bei 1Kind 1/2 vom persönlichen Anteil, bei 2 Kinder 2/3 usw. ...</p><p></p><p>Der Pflichtteil muß geltend gemacht werden - geschieht dies inenrhalb von 3 Jahren nach Testamentseröffnung NICHT, besteht kein Anrecht mehr!</p><p>Ach sonst kann in der BRD Jedermann von einem Erbe Abstand nehmen: Einfach "Ich komme nicht!" oder "Ich verzichte!" sagen...</p><p></p><p>Der Pflichtteil wird grundsätzlich in bar entrichtet - bei einem Haus müssen die Anderen also Dem- oder Denjenigen sein Pflichtteil rauszahlen! Bei einem Haus kann das z.B. geschehen indem man eine Hypothek aufnimmt, wenn nicht genug Barmittel vorhanden sind...</p><p></p><p>Sterben beide Ehegatten und ist das einzige Kind enterbt, treten die Erbränge 2-5 in Kraft; Ist da Leere, bekommt -abgesehen von einem "Letzten Willen"- der STAAT die meiste Sore (oder Alles, wenn Enterbte keine Pflichtteile geltend machen).</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 41541"] Hallo, bei Vorhandensein von Kindern erbt der Ehegatte nach Gesetz 1/4 oder was im Tstament steht. Das/die Kinder bekommen also 3/4 oder die individuelle Regelung. Der Pflichtteil für Enterbte beträgt bei 1Kind 1/2 vom persönlichen Anteil, bei 2 Kinder 2/3 usw. ... Der Pflichtteil muß geltend gemacht werden - geschieht dies inenrhalb von 3 Jahren nach Testamentseröffnung NICHT, besteht kein Anrecht mehr! Ach sonst kann in der BRD Jedermann von einem Erbe Abstand nehmen: Einfach "Ich komme nicht!" oder "Ich verzichte!" sagen... Der Pflichtteil wird grundsätzlich in bar entrichtet - bei einem Haus müssen die Anderen also Dem- oder Denjenigen sein Pflichtteil rauszahlen! Bei einem Haus kann das z.B. geschehen indem man eine Hypothek aufnimmt, wenn nicht genug Barmittel vorhanden sind... Sterben beide Ehegatten und ist das einzige Kind enterbt, treten die Erbränge 2-5 in Kraft; Ist da Leere, bekommt -abgesehen von einem "Letzten Willen"- der STAAT die meiste Sore (oder Alles, wenn Enterbte keine Pflichtteile geltend machen). [/QUOTE]
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