Menü
Artikel
Ticker
Foren
Neue Beiträge
Kreditrechner
Online
Anmelden
Registrieren
Neue Beiträge
Menü
Anmelden
Registrieren
Foren
Weitere Finanzforen
Erbe
pflichtteil
JavaScript ist deaktiviert. Bitte aktiviere JavaScript in deinen Browser-Einstellungen für eine möglichst komfortable Bedienung.
Auf dieses Thema antworten
Beitrag
<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 41543"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>jetzt also nochmal ganz langsam - das mit der Schwester habe ich übrigens glatt übersehen!</p><p></p><p>Ein Deutsche(r) kann ein Testament machen...</p><p>Ein Enterbte(r) kann jedoch den Pflichtteil einfordern.</p><p>Geschieht dies -> zieht die gesetzliche Vorgabe!</p><p>Demnach bekommt die Ehefrau an erster Stelle 1/4.</p><p>Und die Geschister 3/4, also je 3/8 - von dem halben Haus.</p><p>Ist die Schwester nicht enterbt, geht die Verteilung zw. ihr und der Mom wieder auf das im Test. angegebene Verhältnis.</p><p>Dem Sohn sind dann also 2/3 von 3/8 der Hälfte auszuzahlen - das geht den beiden Girls dann anteilig ab!</p><p>Stirbt jetzt die Mommi auch noch, hatte Sie 1/2 + ihren Anteil am Erbe = z.B. 3/4; wir gehen der Einfachheit halber davon aus, daß die Verhältnisse mit der Rauszahlung saniert wurden und der Hausanteil "in den Schwarzen" ist.</p><p>Das geht den Geschw. dann 50:50 zu.</p><p>Der Enterbte bekommt aber wieder nur den Pflichtteil - wenn er ihn geltend gemacht hat!</p><p>Also 2/3 von der Hälfte von 3/4 (= 3/8) hier! => 1 ganzes Viertel bekommt der nochmal rausgezahlt (insgesamt Zahlungen an ihn = 1 und 1/2 Viertel); die Schester hat das ganze haus, muß aber u.U. ganz schön pumpen, z.B. 33%ige Hypothek...</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 41543"] Hallo, jetzt also nochmal ganz langsam - das mit der Schwester habe ich übrigens glatt übersehen! Ein Deutsche(r) kann ein Testament machen... Ein Enterbte(r) kann jedoch den Pflichtteil einfordern. Geschieht dies -> zieht die gesetzliche Vorgabe! Demnach bekommt die Ehefrau an erster Stelle 1/4. Und die Geschister 3/4, also je 3/8 - von dem halben Haus. Ist die Schwester nicht enterbt, geht die Verteilung zw. ihr und der Mom wieder auf das im Test. angegebene Verhältnis. Dem Sohn sind dann also 2/3 von 3/8 der Hälfte auszuzahlen - das geht den beiden Girls dann anteilig ab! Stirbt jetzt die Mommi auch noch, hatte Sie 1/2 + ihren Anteil am Erbe = z.B. 3/4; wir gehen der Einfachheit halber davon aus, daß die Verhältnisse mit der Rauszahlung saniert wurden und der Hausanteil "in den Schwarzen" ist. Das geht den Geschw. dann 50:50 zu. Der Enterbte bekommt aber wieder nur den Pflichtteil - wenn er ihn geltend gemacht hat! Also 2/3 von der Hälfte von 3/4 (= 3/8) hier! => 1 ganzes Viertel bekommt der nochmal rausgezahlt (insgesamt Zahlungen an ihn = 1 und 1/2 Viertel); die Schester hat das ganze haus, muß aber u.U. ganz schön pumpen, z.B. 33%ige Hypothek... [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Vorschau
Benutzername
Verifizierung
Ergänze das Sprichwort "Ehrlich währt am ..."
Antwort erstellen
Foren
Weitere Finanzforen
Erbe
pflichtteil
Diese Seite verwendet Cookies um Inhalte zu personalisieren. Außerdem werden auch Cookies von Diensten Dritter gesetzt. Mit dem weiteren Aufenthalt akzeptierst du diesen Einsatz von Cookies.
Akzeptieren
Weitere Informationen......
Top