Probleme mit Sachbearbeiterin

Diskutiere Probleme mit Sachbearbeiterin im Finanzamt & Steuern Forum im Bereich Weitere Finanzforen; Hallo, ich habe ein Problem mit der für mich zuständigen Sachbearbeiterin beim FA:sie hat mir vor einiger Zeit trotz aller Belege und...
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marika

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Hallo,

ich habe ein Problem mit der für mich zuständigen Sachbearbeiterin beim FA:sie hat mir vor einiger Zeit trotz aller Belege und Erklärungen nachträglich die Gewinnerzielungsabsicht vom ersten Tag der Geschäftseröffnung aberkannt, sie bekommt seltsamerweise keine Unterlagen von mir, auch nicht nach zweimaligen Versendens, auf Briefe/Emails etc. reagiert sie überhaupt nicht, und das alles jedes Jahr wieder. In diesem Jahr habe ich eine Schätzung für das Jahr 2010 bekommen (ich hatte die Erklärung nicht abgegeben, wurde aber auch nie deshalb angeschrieben - trotzdem, klar mein Versäumnis), woraufhin ich die Erklärung mit der Bitte um Aussetzung der Beträge eingereicht habe. Das ist mittlerweile 2 Monate her, ich habe weder einen Bescheid noch eine Nachricht auf meine zahlreichen Nachrichten/Briefe mit der Bitte um Mitteilung, falls noch Unterlagen fehlen oder wie weit sie mit der Bearbeitung der Erklärung ist, bekommen. Mittlerweile wurden die Beträge schon angemahnt bzw. die Vollstreckung angekündigt. Ich konnte mit der Vollstreckungsstelle eine Fristverlängerung vereinbaren, auch dort keine Meldung über die Angelegenheit.

Heute nun habe ich die Sachbearbeiterin telefonisch erreicht. Wie in allen Telefonaten zuvor als auch in meinen Briefen war ich wirklich aussnehmend freundlich und habe mich auch nicht durch ihre unfreundliche Art irritieren lassen. Aber was die frau mit mir macht, ist wirklich alles andere als neutral. Auf meine Frage hin, wo es denn haken würde bei der Erklärung meinte sie ganz unwirsch, ich müsse Belege für die Vorsteuerbeträge abgeben (die Voranmeldung wurde stets kommentarlos und ohne gesonderte Anforderung der Belege bearbeitet). ich meinte, das sei kein problem, nur dass ich diese Info schon haben müsse, damit ich reagieren kann und dass sie mir nie meine Anfragen beantwortet hätte. Darauf ging sie gar nicht ein, raunzte mich nur wieder an, sie bräuchte die Belege und dass sie den Betrag nicht aussetzen kann, solange sie die Belege nicht hätte. Ich stimmte erneut zu, wollte aber doch nochmal gesagt haben, dass die Fristen laufen und sie mich einfach nicht benachrichtigt hätte, obwohl ich mehrfach darum gebeten hatte. "Bringen Sie die untelragen und dann sehen wir weiter!" bellte sie mich an und beendete das Gespräch.

Muss ich mir so eine unfreundliche Behandlung gefallen lassen? Ich habe bisher nichts gesagt, weil ich fürchte, ich ziehe den Kürzeren. Aber die Dame berücksichtigt weder Begründungen noch Belege, was mich schon sehr viel Geld gekostet hat, und hat offensichtlich ein persönliches Problem mit mir, dessen grund ich nicht kenne.

Können Sie mir etwas raten?

Vielen Dank,
marika
 
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Maxime80

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Hallo,

Muss ich mir so eine unfreundliche Behandlung gefallen lassen? Ich habe bisher nichts gesagt, weil ich fürchte, ich ziehe den Kürzeren. Aber die Dame berücksichtigt weder Begründungen noch Belege, was mich schon sehr viel Geld gekostet hat, und hat offensichtlich ein persönliches Problem mit mir, dessen grund ich nicht kenne.

marika
Leider nutzen die Damen und Herren beim FA ihre Position nur allzugut aus. Haben Sie die Dame schon einmal auf dieses unverschämte Verhalten angesprochen? Wenn ja und sich nachdem keine Änderungen zeigen, würde ich nach dem nächsten Vorgesetzten verlangen und die Sachlage schildern. Meines Wissens sind die Vorgesetzten dazu verpflichtet den Sachverhalt nochmal zu prüfen.

Auf jeden Fall nicht so leicht unterkriegen lassen.
 
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marika

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Hallo,

danke für die Antwort!

Nein, ich habe sie noch nie darauf angesprochen. Ich fürchte einfach, sie wird dann noch "zickiger".
So, heute ist dann zur Abwechslung doch ein Brief von ihr hier reingeflattert: mein Widerspruch gegen die Schätzung wurde abgelehnt. Ohne Begründung. Wie gesagt, die nachgereichte Erklärung liegt seit zwei Monaten vor. Was bedeutet das nun wieder? Sie sagte mir doch, sie bräuchte die Rechnungen von mir, dann können sie das bearbeiten. Bedeutet die Ablehnung des Widerspruchs, dass meine Steuererklärung jetzt eh nicht mehr berücksichtigt wird?

LG,
marika
 
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Hallo,

Sie hatten früher also eine `Keine Gewinnerzielungsabsicht´ - erklärt bekommen.
->Das ist gleichbedeutend mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung!
Allerdings ist es besser, so ein Dokument dann auch tatsächlich zu beantragen und aufzuheben...

Dann hat man zur Einreichung neuer steuerlicher Detaills 5 Jahre hinterher Zeit. Dies gilt aber nicht, wenn vorher keine Erklärung gemacht wurde!

Für die Abgabe der Erlärung gibt´s versch. Fristen - das für 2010 ist jetzt weg!!

=>Für Sie wird´s jetzt Zeit, einen Steueranwalt zu nehmen. Ein guter Anwalt verlangt für´s erste Gespräch nix - sobald Sie aber dort eine Handlugnsvollmacht unterschreiben, kann sich das ändern...Nehemen Sie einige Unterlagen und ein skizzenhaftes Verlaufsprotokoll mit - das Sie dort lassen können.
Einen guten Anwalt erkenne Sie auch daran, daß er Ihnen sagt, wenn die Sache - nach juristischen Gesichtspkten. - aussichtslos ist! Außerdem sagt er Ihnen was Ihre außergerichtliche Regelung /Ihr Gerichtstermin kosten würde!

Der aktuellen Ablehung müssen Sie SOFORT wiedersprechen - Sie können schreiben: "Ich wiederspreche dem Bescheid vom soundsovielten - eine Begründung werde ich nachliefern! Mit Untrerschrift" fertig! ->Die Begründung kommt dann vomm Anwalt bzw. Sie können schreiben: "Hiermit ziehe ich meinen Einspruch zurück"...
 
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marika

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03.07.2013
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Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Bitte entschuldigen Sie, ich bin ein bisserl verwirrt: im letzten Absatz schreiben Sie, ich müsse dem Bescheid sofort widersprechen. Bescheid war es keiner, sondern nur die Antwort auf den Widerspruch, den ich erhoben habe, als die Schätzung kam. Innerhalb der Einspruchsfrist habe ich auch dann die Erklärung für 2010 abgegeben. Genau steht in der Antwort, dass sie keine Möglichkeit sähe, meinem Widerspruch zu entsprechen und dass ich die Möglichkeit hätte, den Widerspruch zurück zu nehmen.

Steueranwalt - greift da auch meine Rechtschutzversicherung (für mich als Selbstständige wohl nicht, oder? Die Rechtschutzversicherung haben wir als Familie.).

Vielleicht könnten Sie mir das alles noch einmal etwas detaillierter darlegen?

Vielen Dank,
marika
 
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Unregistriert

Hallo,

ob Ihre pr.RV das zahlt:
-hängt erstens stark davon ab, was in den Vertagsbedingungen steht!
-zweitens wie die Aussichten für einen Prozess stehen!
-und drittens von Ihrem Überzeugungspotential!

=>Der RV fallen nämlich immer viele Gründe ein, warum sie was nicht zahlen muß...

Ferner zahlt bei Gericht zum Schluß der Verlierer! Aber der Kläger muß vorschießen!
->Ihre Erklärung ist bisher gar nicht berücksichtigt worden - Sie haben eine Schätzung reingedrückt bekommen! Zuletzt ist Ihr Einspruch abschlägig entschieden worden, d.h. die Sache wird jetzt rechtskräftig, wenn Sie nichts unternehmen!! Natürlich können Sie auch gleich zu einem Anwalt, allerdings hängt das davon ab, wie schnell der Zeit für Sie hat...
Daß Sie zum Anwalt gehen, braucht das Amt übrigens nicht gleich zu wissen - der meldet sich scho bei Denen - dann wissen Sie´s...
Inwieweit Sie dagegen -gegen das ganze Vorgefallene- überhaupt vorgehen können, muß ein Jurist entscheiden, das kann ich so nicht sagen!! Ev. sagt der ihnen auch: "Sorry, da geht nix mehr...". Aber das müssen Sie dann sehen!
Ev. kann man an der Frage, inwieweit eine Nichtabgabe nach früherer Befreiung eher eine leichte als eine schwere "Fahrlässigkeit" darstellt, nochmal was drehen - Leute, die Steuererklärungen abgeben müssen, dürfen bis zum best. Maße nämlich auch Idioten sein - das ist hochlegal erlaubt/ das Amt korrigiert auch viele Fehler in den Bögen nebenher, ohne daß es deswegen Streß gibt...
Ev. ist auch die Begründung vom Amt sachlich/förmlich angreifbar...
->Ob da was geht, muß ein guter Anwalt Ihnen sagen - ich kann es gerade GAR NICHT beurteilen!!!!
 
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Probleme mit Sachbearbeiterin

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unverschämter sachbearbeiter im amt

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