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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 40714"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>Sie hatten früher also eine `Keine Gewinnerzielungsabsicht´ - erklärt bekommen.</p><p>->Das ist gleichbedeutend mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung!</p><p>Allerdings ist es besser, so ein Dokument dann auch tatsächlich zu beantragen und aufzuheben...</p><p></p><p>Dann hat man zur Einreichung neuer steuerlicher Detaills 5 Jahre hinterher Zeit. Dies gilt aber nicht, wenn vorher keine Erklärung gemacht wurde!</p><p></p><p>Für die Abgabe der Erlärung gibt´s versch. Fristen - das für 2010 ist jetzt weg!!</p><p></p><p>=>Für Sie wird´s jetzt Zeit, einen Steueranwalt zu nehmen. Ein guter Anwalt verlangt für´s erste Gespräch nix - sobald Sie aber dort eine Handlugnsvollmacht unterschreiben, kann sich das ändern...Nehemen Sie einige Unterlagen und ein skizzenhaftes Verlaufsprotokoll mit - das Sie dort lassen können.</p><p>Einen guten Anwalt erkenne Sie auch daran, daß er Ihnen sagt, wenn die Sache - nach juristischen Gesichtspkten. - aussichtslos ist! Außerdem sagt er Ihnen was Ihre außergerichtliche Regelung /Ihr Gerichtstermin kosten würde!</p><p></p><p>Der aktuellen Ablehung müssen Sie SOFORT wiedersprechen - Sie können schreiben: "Ich wiederspreche dem Bescheid vom soundsovielten - eine Begründung werde ich nachliefern! Mit Untrerschrift" fertig! ->Die Begründung kommt dann vomm Anwalt bzw. Sie können schreiben: "Hiermit ziehe ich meinen Einspruch zurück"...</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 40714"] Hallo, Sie hatten früher also eine `Keine Gewinnerzielungsabsicht´ - erklärt bekommen. ->Das ist gleichbedeutend mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung! Allerdings ist es besser, so ein Dokument dann auch tatsächlich zu beantragen und aufzuheben... Dann hat man zur Einreichung neuer steuerlicher Detaills 5 Jahre hinterher Zeit. Dies gilt aber nicht, wenn vorher keine Erklärung gemacht wurde! Für die Abgabe der Erlärung gibt´s versch. Fristen - das für 2010 ist jetzt weg!! =>Für Sie wird´s jetzt Zeit, einen Steueranwalt zu nehmen. Ein guter Anwalt verlangt für´s erste Gespräch nix - sobald Sie aber dort eine Handlugnsvollmacht unterschreiben, kann sich das ändern...Nehemen Sie einige Unterlagen und ein skizzenhaftes Verlaufsprotokoll mit - das Sie dort lassen können. Einen guten Anwalt erkenne Sie auch daran, daß er Ihnen sagt, wenn die Sache - nach juristischen Gesichtspkten. - aussichtslos ist! Außerdem sagt er Ihnen was Ihre außergerichtliche Regelung /Ihr Gerichtstermin kosten würde! Der aktuellen Ablehung müssen Sie SOFORT wiedersprechen - Sie können schreiben: "Ich wiederspreche dem Bescheid vom soundsovielten - eine Begründung werde ich nachliefern! Mit Untrerschrift" fertig! ->Die Begründung kommt dann vomm Anwalt bzw. Sie können schreiben: "Hiermit ziehe ich meinen Einspruch zurück"... [/QUOTE]
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