Hallo,
insofern sich die Rahmenbedingungen für privatehaushaltliche Anstellungen (die besser gestellt sind) seit 2003(?) nicht verändert haben sollten, gelten folgende Regelungen immer noch:
5 % Krankenversicherungspauschale
5 % Rentenversicherungspauschale
2 % Pauschale für Lohnsteuer, Kirchensteuer u. Solidaritätszuschlag
0,6 % Umlage nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz
0,07 % Umlage U2
1,6 % Beiträge zur Unfallversicherung
= 14,27 % insgesamt
Kommentar: Das ist sehr günstig im Vgl. zu gewerblichen Minijobbern - dort gibt es inzwischen ganz andere Sätze sowie eine zusätzliche Umlage U3.
Zu beachten: Sie müssen bei der Minijobzentrale ein Haushaltscheckformular in 3facher Ausfertigung anfordern (eins bekommt der Angestellte) - geht halb online (Post/Faxversand). Das ist quasi die Anmeldung Ihres Beschäftigten.
Sie bekommen dann eine Betriebsnummer zugewiesen und verwenden diese tunlichst. In einem weiteren Umschlag von der Behörde finden Sie Folgechecks und die für das laufende Jahr. Sie müssen die Dinger jeweils zum 30.Juni und 31.Dez. vollausgefüllt einreichen. Bedenken Sie daß Ihr Beschäftigter für die Erstmeldung einen Sozialversicherungsausweis bereithalten muß, da Sie diese Daten im Formular benötigen!
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Die Minijobzentrale ist bei der Knappschaft Bahn-See angesiedelt und ein besonderer Service für Sie, da sich hier alles bündelt. Sie blechen einfach tuto dort hin im 6monats-Rhytmus und müssen sont nix mehr beachten.