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Quellensteuer in der Schweiz auf yzinserträge.
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<p>[QUOTE="marco, post: 5737, member: 46"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>Auch die Schweiz erhebt Steuern auf Zinserträge direkt.</p><p></p><p>Quellensteuer (Schweiz)</p><p></p><p>Die Quellensteuer ist eine Steuer, die das Steuerobjekt unmittelbar beim Entstehen (an der Quelle) erfasst. In der Schweiz z.B. die eidg. Verrechnungssteuer, eine "Quellensteuer" auf Zinserträge. Die Verrechnungssteuer ist ihrer Natur nach eine Quellensteuer, fällt in der Schweiz jedoch nicht unter diesen Begriff. Ansonsten kennt die Schweiz im Gegensatz zu Deutschland und anderen Staaten keine generelle Erhebung einer Quellensteuer (Lohnsteuer) auf Erwerbseinkünfte, die Erhebung erfolgt nur bei einem gewissen Personenkreis.</p><p></p><p>Im schweizerischen Steuerrecht wird zwischen zwei Gruppen von quellensteuerpflichtigen Personen unterschieden:</p><p></p><p>1. Personen mit steuerlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz</p><p>Bei Personen mit steuerlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz erfolgt die Besteuerung an der Quelle einzig aufgrund des ausländerrechtlichen Status in der Schweiz: Die Quellensteuer wird nur bei Personen ausländischer Staatsangehörigkeit und ohne Niederlassungsbewilligung erhoben. Steuerpflichtig sind primär die Erwerbseinkünfte sowie an deren Stelle tretenden Ersatzeinkünfte. Diese Quellensteuer ähnelt sehr der deutschen Lohnsteuer.</p><p></p><p>Allgemeines</p><p>Während die Schweizer ihre Steuern erst nach Ende eines Jahres bezahlen müssen, werden die Ausländer (solange sie keine Aufenthaltsbewilligung C besitzen) direkt an der Quelle geschröpft, d. h. die sg. Quellensteuer (QST) wird direkt monatlich duch den Arbeitgeber vom Gehalt abgeführt.</p><p></p><p>Die (Quellen-) Steuererhebung erfolgt also nicht beim Arbeitnehmer als Empfänger der steuerbaren (Lohn-) Leistung, sondern beim Arbeitgeber als Schuldner der Leistung. Dieser muss die auf der (Lohn-) Leistung geschuldete Steuer direkt abziehen und der Steuerbehörde zuführen. Eine "ordentlichen Veranlagung", d. h. also eine Steuererklärung muss allerdings - nachträglich - machen, wer über (in den meisten Kantonen wohl) CHF 120'000 im Jahr verdient.</p><p></p><p>Zuständig für die Steuern und somit auch die Quellensteuer ist das jeweilige Kantonale Steueramt. Wie viele Dinge in der Schweiz ist somit auch die Quellensteuer von Kanton zu Kanton verschieden.</p><p></p><p>Zwar gibt es auf der Seite der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) die Möglichkeit, die Quellensteuersätze jedes Kantons herunterzuladen, doch mit der Textdatei, die man nach Dekomprimieren der Datei erhält, kann man ohne passende Datenbank oder hinreichende Excel-Kenntnisse wohl kaum etwas anfangen. Will man genauere Angaben darüber haben, wie hoch die Steuer für einen selber ist bzw. wie sie sich durch Hochzeit oder Kinder ändert, bleibt einem also nichts anderes übrig, als sich selber auf die Suche nach den gewünschten Informationen (für die persönliche Situation) zu begeben.</p><p></p><p>2. Personen ohne steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz.</p><p>Bei Personen ohne steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz handelt es sich um Personen (sowohl natürliche wie juristische), welche Einkünfte aus einer Schweizer Quelle beziehen. Im besonderen sind dies: Arbeitnehmer mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, die jedoch ihre Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausüben (bspw. Grenzgänger) Arbeitnehmer bei internationalen Transporten, welche von einer Schweizer Reederei, Fluggesellschaft o.ä. beschäftigt werden Künstler, Sportler und Referenten, die in der Schweiz eine persönliche Tätigkeit ausüben Empfänger von Vorsorgeleistungen (Renten und Kapitalabfindungen) Verwaltungsräte, die Entschädigungen von einer Schweizer Firma erhalten Ebenfalls der Quellensteuer unterliegen Hypothekarzinszahlungen an Gläubiger im Ausland, sofern die Hypothek auf einer Liegenschaft in der Schweiz lastet.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="marco, post: 5737, member: 46"] Hallo, Auch die Schweiz erhebt Steuern auf Zinserträge direkt. Quellensteuer (Schweiz) Die Quellensteuer ist eine Steuer, die das Steuerobjekt unmittelbar beim Entstehen (an der Quelle) erfasst. In der Schweiz z.B. die eidg. Verrechnungssteuer, eine "Quellensteuer" auf Zinserträge. Die Verrechnungssteuer ist ihrer Natur nach eine Quellensteuer, fällt in der Schweiz jedoch nicht unter diesen Begriff. Ansonsten kennt die Schweiz im Gegensatz zu Deutschland und anderen Staaten keine generelle Erhebung einer Quellensteuer (Lohnsteuer) auf Erwerbseinkünfte, die Erhebung erfolgt nur bei einem gewissen Personenkreis. Im schweizerischen Steuerrecht wird zwischen zwei Gruppen von quellensteuerpflichtigen Personen unterschieden: 1. Personen mit steuerlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz Bei Personen mit steuerlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz erfolgt die Besteuerung an der Quelle einzig aufgrund des ausländerrechtlichen Status in der Schweiz: Die Quellensteuer wird nur bei Personen ausländischer Staatsangehörigkeit und ohne Niederlassungsbewilligung erhoben. Steuerpflichtig sind primär die Erwerbseinkünfte sowie an deren Stelle tretenden Ersatzeinkünfte. Diese Quellensteuer ähnelt sehr der deutschen Lohnsteuer. Allgemeines Während die Schweizer ihre Steuern erst nach Ende eines Jahres bezahlen müssen, werden die Ausländer (solange sie keine Aufenthaltsbewilligung C besitzen) direkt an der Quelle geschröpft, d. h. die sg. Quellensteuer (QST) wird direkt monatlich duch den Arbeitgeber vom Gehalt abgeführt. Die (Quellen-) Steuererhebung erfolgt also nicht beim Arbeitnehmer als Empfänger der steuerbaren (Lohn-) Leistung, sondern beim Arbeitgeber als Schuldner der Leistung. Dieser muss die auf der (Lohn-) Leistung geschuldete Steuer direkt abziehen und der Steuerbehörde zuführen. Eine "ordentlichen Veranlagung", d. h. also eine Steuererklärung muss allerdings - nachträglich - machen, wer über (in den meisten Kantonen wohl) CHF 120'000 im Jahr verdient. Zuständig für die Steuern und somit auch die Quellensteuer ist das jeweilige Kantonale Steueramt. Wie viele Dinge in der Schweiz ist somit auch die Quellensteuer von Kanton zu Kanton verschieden. Zwar gibt es auf der Seite der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) die Möglichkeit, die Quellensteuersätze jedes Kantons herunterzuladen, doch mit der Textdatei, die man nach Dekomprimieren der Datei erhält, kann man ohne passende Datenbank oder hinreichende Excel-Kenntnisse wohl kaum etwas anfangen. Will man genauere Angaben darüber haben, wie hoch die Steuer für einen selber ist bzw. wie sie sich durch Hochzeit oder Kinder ändert, bleibt einem also nichts anderes übrig, als sich selber auf die Suche nach den gewünschten Informationen (für die persönliche Situation) zu begeben. 2. Personen ohne steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz. Bei Personen ohne steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz handelt es sich um Personen (sowohl natürliche wie juristische), welche Einkünfte aus einer Schweizer Quelle beziehen. Im besonderen sind dies: Arbeitnehmer mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, die jedoch ihre Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausüben (bspw. Grenzgänger) Arbeitnehmer bei internationalen Transporten, welche von einer Schweizer Reederei, Fluggesellschaft o.ä. beschäftigt werden Künstler, Sportler und Referenten, die in der Schweiz eine persönliche Tätigkeit ausüben Empfänger von Vorsorgeleistungen (Renten und Kapitalabfindungen) Verwaltungsräte, die Entschädigungen von einer Schweizer Firma erhalten Ebenfalls der Quellensteuer unterliegen Hypothekarzinszahlungen an Gläubiger im Ausland, sofern die Hypothek auf einer Liegenschaft in der Schweiz lastet. [/QUOTE]
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