Renovierungskosten bei vermieteter Wohnung absetzbar ?

Diskutiere Renovierungskosten bei vermieteter Wohnung absetzbar ? im Finanzamt & Steuern Forum im Bereich Weitere Finanzforen; Guten Tag, bis vor einem Jahr habe ich meine Eigentumswohnung selbst bewohnt. Nun ziehen die Mieter nach knapp einem Jahr aus. Da aber auch ich...
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Mulimaus68

Guten Tag,

bis vor einem Jahr habe ich meine Eigentumswohnung selbst bewohnt. Nun ziehen die Mieter nach knapp einem Jahr aus. Da aber auch ich jahrelang nicht renoviert hatte ist dies nun dringend notwendig. Auf die Mieter wurde dies nicht abgewälzt, da diese nur einen befristeten Mietvertrag wollten, was auch ok war.

Nun zu meiner eigentlichen Frage. Kann ich die Renovierungskosten für meine ETW steuerlich absetzen, wenn ja, wie genau mach ich das ? Muss ich dazu Belege einreichen ? Im Grunde soll nur das Material gekauft werden, den Rest machen wir selbst. Nur beim Verlegen des neuen Bodens wird ein Fachmann kommen. Hoffe ihr könnt hier ein wenig weiterhelfen ob das möglich ist oder ob nicht.

Falls es hilft, die Wohnung soll danach erneut vermietet werden.
 
U

Unregistriert

Hallo,

Jedefrau kann Handwerkerrechnungen (Arbeitszeit; jedoch nicht das Material!) aller Art absetzen - 20% werden anerkannt!
->der amtlich bestellte Kaminfeger ist ein Handwerker; der Rasenmähermann, den die Stadt vor ihre Sozialwohnung kommen läßt, auch...

Vermieter können hingegen die gesamten Kosten (geg. des vermieteten Anteiles des Hauses...) als Werbungskosten absetzen!
Aufpassen muß nur, wer unmittelbar vorher Eigennutzung hatte - das geht nicht!
Wohl aber die Renovierung nach dem Auszug der Mieter wegen Eigennutzungsanmeldung...
->da Sie eine Bestandsvermietung durchführen, ist alles gar kein Problem
=>Sie sammeln alle Rechnungen (und die Baumarktcoupons, wenn Sie was selber machen...) und tragen Sie das Alles als Werbungskosten im Zusammenhang mit Ihren Vermietungen ein.

"Ich habe Untervermietung mit einer Zentalheizung..."
->Die Kosten für den Kaminfeger können anteilig aufgeschlüsselt werden. Z.B. Ihre Untermieter bewohnen 30% der Gesamtwohnfläche usw. ...
Tip: Balkons, Wintergärten und Terassen sind Wohnraum/ Keller, unausgebaute Dachböden, Waschküchen, Besenkammern, Heizräume und Garagen jedoch NICHT!
 
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