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Renovierungskosten bei vermieteter Wohnung absetzbar ?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 40071"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>Jedefrau kann Handwerkerrechnungen (Arbeitszeit; jedoch nicht das Material!) aller Art absetzen - 20% werden anerkannt!</p><p>->der amtlich bestellte Kaminfeger ist ein Handwerker; der Rasenmähermann, den die Stadt vor ihre Sozialwohnung kommen läßt, auch...</p><p></p><p>Vermieter können hingegen die gesamten Kosten (geg. des vermieteten Anteiles des Hauses...) als Werbungskosten absetzen!</p><p>Aufpassen muß nur, wer unmittelbar vorher Eigennutzung hatte - das geht nicht!</p><p>Wohl aber die Renovierung nach dem Auszug der Mieter wegen Eigennutzungsanmeldung...</p><p>->da Sie eine Bestandsvermietung durchführen, ist alles gar kein Problem</p><p>=>Sie sammeln alle Rechnungen (und die Baumarktcoupons, wenn Sie was selber machen...) und tragen Sie das Alles als Werbungskosten im Zusammenhang mit Ihren Vermietungen ein. </p><p></p><p>"Ich habe Untervermietung mit einer Zentalheizung..."</p><p>->Die Kosten für den Kaminfeger können anteilig aufgeschlüsselt werden. Z.B. Ihre Untermieter bewohnen 30% der Gesamtwohnfläche usw. ...</p><p>Tip: Balkons, Wintergärten und Terassen sind Wohnraum/ Keller, unausgebaute Dachböden, Waschküchen, Besenkammern, Heizräume und Garagen jedoch NICHT!</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 40071"] Hallo, Jedefrau kann Handwerkerrechnungen (Arbeitszeit; jedoch nicht das Material!) aller Art absetzen - 20% werden anerkannt! ->der amtlich bestellte Kaminfeger ist ein Handwerker; der Rasenmähermann, den die Stadt vor ihre Sozialwohnung kommen läßt, auch... Vermieter können hingegen die gesamten Kosten (geg. des vermieteten Anteiles des Hauses...) als Werbungskosten absetzen! Aufpassen muß nur, wer unmittelbar vorher Eigennutzung hatte - das geht nicht! Wohl aber die Renovierung nach dem Auszug der Mieter wegen Eigennutzungsanmeldung... ->da Sie eine Bestandsvermietung durchführen, ist alles gar kein Problem =>Sie sammeln alle Rechnungen (und die Baumarktcoupons, wenn Sie was selber machen...) und tragen Sie das Alles als Werbungskosten im Zusammenhang mit Ihren Vermietungen ein. "Ich habe Untervermietung mit einer Zentalheizung..." ->Die Kosten für den Kaminfeger können anteilig aufgeschlüsselt werden. Z.B. Ihre Untermieter bewohnen 30% der Gesamtwohnfläche usw. ... Tip: Balkons, Wintergärten und Terassen sind Wohnraum/ Keller, unausgebaute Dachböden, Waschküchen, Besenkammern, Heizräume und Garagen jedoch NICHT! [/QUOTE]
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