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Unregistriert
Hallo!
Laut letzter Renteninformation hatte ich bis Ende 2011 eine Rentenanwartschaft* von 1500€ erreicht. Da ich Altersrente nach Altersteilzeit beziehen werde, gibt es eine Minderung von 7,2%, so daß noch 1392€ verbleiben. Ich war davon ausgegangen, daß mir dieser Betrag sicher ist (natürlich abzüglich 7,2%) und daß die Rente sogar höher sein wird, weil noch ein weiteres Arbeitsjahr hinzukommt.
Nun habe ich aber kürzlich die Rente beantragt. Bei der Gelegenheit sagte mir die Beraterin, daß meine Rente ungefähr 1280€ betragen werde. Ich habe das zunächst nicht richtig mitbekommen, weil ich erstens mit dieser Auskunft gar nicht gerechnet hatte und zweitens die Zahlen nicht im Kopf hatte. Erst zu Hause bemerkte ich die Differenz und war entsprechend erschrocken.
Frage: Ist es möglich, daß die tatsächliche Rente unter dem in der Renteninformation genannten Betrag (abzüglich 7,2%) liegt?
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* Anmerkung: Es geht also nicht um die Rente, die ich bei Erreichen der Regelaltersgrenze bekommen würde, sondern um die [Zitat:] "bislang erreichte Rentenanwartschaft". Ich will hiermit nur darauf hinweisen, daß ich die beiden Beträge nicht verwechselt habe.
Laut letzter Renteninformation hatte ich bis Ende 2011 eine Rentenanwartschaft* von 1500€ erreicht. Da ich Altersrente nach Altersteilzeit beziehen werde, gibt es eine Minderung von 7,2%, so daß noch 1392€ verbleiben. Ich war davon ausgegangen, daß mir dieser Betrag sicher ist (natürlich abzüglich 7,2%) und daß die Rente sogar höher sein wird, weil noch ein weiteres Arbeitsjahr hinzukommt.
Nun habe ich aber kürzlich die Rente beantragt. Bei der Gelegenheit sagte mir die Beraterin, daß meine Rente ungefähr 1280€ betragen werde. Ich habe das zunächst nicht richtig mitbekommen, weil ich erstens mit dieser Auskunft gar nicht gerechnet hatte und zweitens die Zahlen nicht im Kopf hatte. Erst zu Hause bemerkte ich die Differenz und war entsprechend erschrocken.
Frage: Ist es möglich, daß die tatsächliche Rente unter dem in der Renteninformation genannten Betrag (abzüglich 7,2%) liegt?
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* Anmerkung: Es geht also nicht um die Rente, die ich bei Erreichen der Regelaltersgrenze bekommen würde, sondern um die [Zitat:] "bislang erreichte Rentenanwartschaft". Ich will hiermit nur darauf hinweisen, daß ich die beiden Beträge nicht verwechselt habe.