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Rente und Teilzeitjob, geht das?
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<p>[QUOTE="cx 7, post: 24227, member: 1075"]</p><p>Grundsätzlich muss man zwei personenkreise von Rentnern betrachten. Über-oder unter 65. Hier gehts um Hinzuverdienstgrenzen.</p><p></p><p>Hinzuverdienst bei Rentnern unterliegt stets auch dem Lohnsteuerabzug, Ausnahme pauschalierte Lohnsteuer (unter 400.-). Die Lohnsteuertabelle ist aber eine andere, da keine Rentenversicherungsbeiträge (Ausnahme 400.-Job) fällig sind.</p><p></p><p>Zusätzlich muss bei über 400.- auch KV-Beitrag (ermäßigt) abgeführt werden.</p><p></p><p>Also zusammenfassend: Hängt von deinem Rentenalter ab und von der Höhe deines Verdienstes.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="cx 7, post: 24227, member: 1075"] Grundsätzlich muss man zwei personenkreise von Rentnern betrachten. Über-oder unter 65. Hier gehts um Hinzuverdienstgrenzen. Hinzuverdienst bei Rentnern unterliegt stets auch dem Lohnsteuerabzug, Ausnahme pauschalierte Lohnsteuer (unter 400.-). Die Lohnsteuertabelle ist aber eine andere, da keine Rentenversicherungsbeiträge (Ausnahme 400.-Job) fällig sind. Zusätzlich muss bei über 400.- auch KV-Beitrag (ermäßigt) abgeführt werden. Also zusammenfassend: Hängt von deinem Rentenalter ab und von der Höhe deines Verdienstes. [/QUOTE]
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