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Triumph für die Landwirte – Tiefschlag für große Saatgut-Konzerne: Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen Bauern alte Saatgutsorten züchten und verkaufen – auch ohne teueres Zulassungsverfahren.
Europas Bauern dürfen selbst Saatgut aus alten, amtlich nicht zugelassenen Pflanzensorten herstellen und vermarkten. Die umstrittene EU-Richtlinie verbiete dies nicht, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Im Ausgangsfall war ein bäuerliches Netzwerk von einem industriellen Saatgut-Hersteller auf 50 000 Euro Schadenersatz verklagt worden, weil die Bauern mit amtlich nicht zugelassenem Saatgut handelten.
Quelle
Europas Bauern dürfen selbst Saatgut aus alten, amtlich nicht zugelassenen Pflanzensorten herstellen und vermarkten. Die umstrittene EU-Richtlinie verbiete dies nicht, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Im Ausgangsfall war ein bäuerliches Netzwerk von einem industriellen Saatgut-Hersteller auf 50 000 Euro Schadenersatz verklagt worden, weil die Bauern mit amtlich nicht zugelassenem Saatgut handelten.
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