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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 42263"]</p><p>Nun, was die Verbindlichkeiten aus deiner Jugend anbelangt, so steht bei Bürgel und Konsorten der Name des Gläubigers und auch ein Aktenzeichen dazu. Schreibe den Gläubiger an, und fordere ihn auf, unter einer Fristsetzung von 14 Tagen, gerechnet ab Zugang deines Schreibens die Forderungen zu löschen und dies der Auskunftstelle (Bürgel) mitzuteilen. Da Du zu diesem Zeitpunkt, wo die Verbindlichkeiten entstanden sind, nur bedingt geschäftsfähig warst. (Taschengeldparagraph). Dies sollte eigentlich ohne Probleme funktionieren, da bei der(n) damaligen Bestellung(en) ja auch eine Identitätsprüfung hätte stattfinden müssen. D.h. der Besteller muss ja ein falsches Geburtsdatum eingestellt haben. Rechne mit Rückfragen der Gläubiger, kopiere dann Deinen Ausweis und sende diesen dann und nur dann dort hin. Wenn Deine Schufa sauber ist, dann ist das doch in Ordnung. Wir von den Banken schauen in der Regel nur auf die Schufaeinträge und ins polizeiliche Führungszeugnis. Wenn der Täter bekannt ist, würde ich tatsächlich mit einer Anzeige drohen, wenn er sich nicht bereit erklärt die Verbindlichkeiten zu übernehmen und sich mit den Gläubigern in Verbindung setzt, um die Sache einvernehmlich zu klären. Was mich nur extrem wundert, ist die Tatsache, dass Du jawohl nie eine Forderung tituliert bekommen hast. (Mahnbescheid etc.) Das erfolgt bei Versandhäusern doch extrem zügig, wenn keine Zahlung folgt. Also da stimmt was nicht.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 42263"] Nun, was die Verbindlichkeiten aus deiner Jugend anbelangt, so steht bei Bürgel und Konsorten der Name des Gläubigers und auch ein Aktenzeichen dazu. Schreibe den Gläubiger an, und fordere ihn auf, unter einer Fristsetzung von 14 Tagen, gerechnet ab Zugang deines Schreibens die Forderungen zu löschen und dies der Auskunftstelle (Bürgel) mitzuteilen. Da Du zu diesem Zeitpunkt, wo die Verbindlichkeiten entstanden sind, nur bedingt geschäftsfähig warst. (Taschengeldparagraph). Dies sollte eigentlich ohne Probleme funktionieren, da bei der(n) damaligen Bestellung(en) ja auch eine Identitätsprüfung hätte stattfinden müssen. D.h. der Besteller muss ja ein falsches Geburtsdatum eingestellt haben. Rechne mit Rückfragen der Gläubiger, kopiere dann Deinen Ausweis und sende diesen dann und nur dann dort hin. Wenn Deine Schufa sauber ist, dann ist das doch in Ordnung. Wir von den Banken schauen in der Regel nur auf die Schufaeinträge und ins polizeiliche Führungszeugnis. Wenn der Täter bekannt ist, würde ich tatsächlich mit einer Anzeige drohen, wenn er sich nicht bereit erklärt die Verbindlichkeiten zu übernehmen und sich mit den Gläubigern in Verbindung setzt, um die Sache einvernehmlich zu klären. Was mich nur extrem wundert, ist die Tatsache, dass Du jawohl nie eine Forderung tituliert bekommen hast. (Mahnbescheid etc.) Das erfolgt bei Versandhäusern doch extrem zügig, wenn keine Zahlung folgt. Also da stimmt was nicht. [/QUOTE]
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