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Schmälert das Azubigehalt des Kindes das Kindergeld?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 39321"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>seit 2012 gibt es die Anrechnungsfreigrenze von 8000,-€ Jahresgehalt nicht mehr - in der Form, daß es nun gar keine Anrechnung mehr gibt, auch nicht wenn der Junge mit einem Zweitjob dazuverdient (bei einer Zweitausbildung wird jedoch oberhalb von 20Wochenstunden angerechnet)...</p><p></p><p>Nur ganz kurz: Das Kindergeld gehört strikt betrachtet dem Kinde. Ich sage das dazu, weil das mit steigendem Alter virulenter werden kann, vor allem gilt das aber sicherlich bei Studenten, die nicht mehr bei Mamma wohnen.</p><p>Die Bezugsdauer wurde dabei übrigens angelegentlich auf die Vollendung des 25.Lebensjahres verkürzt, danach gibt´s nix mehr, egal wie tief im Otel Mamman verweilend...</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 39321"] Hallo, seit 2012 gibt es die Anrechnungsfreigrenze von 8000,-€ Jahresgehalt nicht mehr - in der Form, daß es nun gar keine Anrechnung mehr gibt, auch nicht wenn der Junge mit einem Zweitjob dazuverdient (bei einer Zweitausbildung wird jedoch oberhalb von 20Wochenstunden angerechnet)... Nur ganz kurz: Das Kindergeld gehört strikt betrachtet dem Kinde. Ich sage das dazu, weil das mit steigendem Alter virulenter werden kann, vor allem gilt das aber sicherlich bei Studenten, die nicht mehr bei Mamma wohnen. Die Bezugsdauer wurde dabei übrigens angelegentlich auf die Vollendung des 25.Lebensjahres verkürzt, danach gibt´s nix mehr, egal wie tief im Otel Mamman verweilend... [/QUOTE]
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