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schüler macht ferienjob muss er auch steuern zahlen?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 31596"]</p><p>Nein,</p><p></p><p>Jeder Arbeitnehmer erhält bei seinem ersten Job eine Steuerkarte, resp. heute eine Anmeldung zu dem super - WIE heißt das?</p><p>Steuer ist immer zu bezahlen, wenn der Job über der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Allerdings holen Schüler sich das in aller Regel mit dem Jahressteuerausgleich wieder; wer nämlich <= 8004,-/p.a. einnimmt, kann den Steuergrundfreibetrag geltend machen (ab 2013, wenn sich nix ändert, 8130,- und ab 2014 8354,-).</p><p>KV klappt bei Jugendlichen über die elterliche Mitversicherung, RV wird zufällig fällig ab einer Beschäftigung von mehr als 50 Tagen im Jahr. Auch Studenten blechen meistens RV, wenn Sie nebenher jobben. </p><p>Jede(r), die in die RV einzahlen muß, oder ein ein vergleichbares ständisches Vorsorgewerk, ist übrigens riesterföderberechtigt. D.h. die Grundzulage beträgt 154€, wenn 4% des Vorjahresbruttos(!) eingezahlt werden (der Sockelbetag für Geringverdiener beträgt 5€ monatlich oder 60,-/p.a; Einige, wie z.B. Harz4-Empfänger bekommen auchd ann die volle Zulage); zusätzlich kann man mit jedem weiteren €, den man da einzahlt, seine Steuer verkleinern und zwar bis rauf auf 2100,-/p.a. (minus erwarteter Zulage!).</p><p>In der Steuer kann man noch mehr Sachen geltend machen, um im Zweifelsfall unter den Grundfreibetrag zu robben, z.B. natürlich heute auch Rentenbeiträge, Ausbildungskosten (also hübsch Belege sammlen), KV zählt jetzt anteilig ansteigend, Arbeitnehmerpauschbetrag sowiso, dann Handwerkerrechnungen (z.B. auch Kaminfeger...) usw., übrigens auch Medizinkosten über gewissen Schwellen, also wenn Sie sich die Haxen brechen, trinken Sie erstens zukünftig mehr Milch und zweitens geben Sie die Ausgaben in der Steuer an!</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 31596"] Nein, Jeder Arbeitnehmer erhält bei seinem ersten Job eine Steuerkarte, resp. heute eine Anmeldung zu dem super - WIE heißt das? Steuer ist immer zu bezahlen, wenn der Job über der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Allerdings holen Schüler sich das in aller Regel mit dem Jahressteuerausgleich wieder; wer nämlich <= 8004,-/p.a. einnimmt, kann den Steuergrundfreibetrag geltend machen (ab 2013, wenn sich nix ändert, 8130,- und ab 2014 8354,-). KV klappt bei Jugendlichen über die elterliche Mitversicherung, RV wird zufällig fällig ab einer Beschäftigung von mehr als 50 Tagen im Jahr. Auch Studenten blechen meistens RV, wenn Sie nebenher jobben. Jede(r), die in die RV einzahlen muß, oder ein ein vergleichbares ständisches Vorsorgewerk, ist übrigens riesterföderberechtigt. D.h. die Grundzulage beträgt 154€, wenn 4% des Vorjahresbruttos(!) eingezahlt werden (der Sockelbetag für Geringverdiener beträgt 5€ monatlich oder 60,-/p.a; Einige, wie z.B. Harz4-Empfänger bekommen auchd ann die volle Zulage); zusätzlich kann man mit jedem weiteren €, den man da einzahlt, seine Steuer verkleinern und zwar bis rauf auf 2100,-/p.a. (minus erwarteter Zulage!). In der Steuer kann man noch mehr Sachen geltend machen, um im Zweifelsfall unter den Grundfreibetrag zu robben, z.B. natürlich heute auch Rentenbeiträge, Ausbildungskosten (also hübsch Belege sammlen), KV zählt jetzt anteilig ansteigend, Arbeitnehmerpauschbetrag sowiso, dann Handwerkerrechnungen (z.B. auch Kaminfeger...) usw., übrigens auch Medizinkosten über gewissen Schwellen, also wenn Sie sich die Haxen brechen, trinken Sie erstens zukünftig mehr Milch und zweitens geben Sie die Ausgaben in der Steuer an! [/QUOTE]
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