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Sind ungültige Klauseln im Mietvertrag gültig wenn ich sie unterschreibe?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 37428"]</p><p>Das kann man so pauschal nicht sagen. Wenn im Gesetz steht: "Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.", dann können Sie unterschreiben, was Sie wollen - es ist und bleibt ungültig. Das zitierte Beispiel stammt übrigens aus dem § 573c im BGB (Kündigungsfristen für Wohnraum). Wenn Sie also z. B. unterschreiben, daß Sie ein Jahr Kündigungsfrist haben, ist das unwirksam und Sie können trotzdem mit 3 Monaten Frist kündigen.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 37428"] Das kann man so pauschal nicht sagen. Wenn im Gesetz steht: "Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.", dann können Sie unterschreiben, was Sie wollen - es ist und bleibt ungültig. Das zitierte Beispiel stammt übrigens aus dem § 573c im BGB (Kündigungsfristen für Wohnraum). Wenn Sie also z. B. unterschreiben, daß Sie ein Jahr Kündigungsfrist haben, ist das unwirksam und Sie können trotzdem mit 3 Monaten Frist kündigen. [/QUOTE]
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