E
Elton1408
Hallo Gemeinde,
ich habe eine kurze Frage:
Ich erziele Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit und aus Kapitalerträgen.
Kann ich bei Kapitalerträgen den Sparerpauschbetrag (801 Euro) UND bei Einkünften aus nicht-selbständiger Tätigkeit
nochmals Werbungskosten (1000 Euro) geltend machen, oder geht nur jeweils eins davon.
Danke & Gruß,
Elton
ich habe eine kurze Frage:
Ich erziele Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit und aus Kapitalerträgen.
Kann ich bei Kapitalerträgen den Sparerpauschbetrag (801 Euro) UND bei Einkünften aus nicht-selbständiger Tätigkeit
nochmals Werbungskosten (1000 Euro) geltend machen, oder geht nur jeweils eins davon.
Danke & Gruß,
Elton