Menü
Artikel
Ticker
Foren
Neue Beiträge
Kreditrechner
Online
Anmelden
Registrieren
Neue Beiträge
Menü
Anmelden
Registrieren
Foren
Weitere Finanzforen
Finanzamt & Steuern
Sparer-Pauschbetrag UND Werbungskosten ansetzbar?
JavaScript ist deaktiviert. Bitte aktiviere JavaScript in deinen Browser-Einstellungen für eine möglichst komfortable Bedienung.
Auf dieses Thema antworten
Beitrag
<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 39114"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>auf Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit gibt es den Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1000,- </p><p>-> der wird bei Einreichen der Erklärung automatische abgezogen - um höhere echte Kosten geltend machen zu können, müssen die Ausgaben penibel nachgewiesen werden (vorne, entweder im Mantelbogen oder N, Sie finden es schon...).</p><p></p><p>Für Kapitalanlagegechäfte gibt es die Anl. KAP, wie Sie bereits rausgefunden haben. In Jahren mit Verkäufen muß außerdem die SO mit abgegeben werden.</p><p>->die in der KAP vorkommenden Gegenständlichkeiten sind automom! D.h. für Anlagegewinne gibt es den Freistellungsrahmen (derzeit 801,-/p.P.; gemiensm veranlagte Paare das Doppelte).</p><p>Es dürfen multiple Freistellungsaufträge erteilt werden, sofern die Gesamtsumme(!) eingehalten wird.</p><p>Bei der Laufzeit der Aufträge hat sich erwiesen, daß allg. die Option "bis Sie einen anderen Auftrag von mir erhalten" am bequemsten funktioniert.</p><p>Kleinigkeiten, die Sie nicht haben freistellen lassen, weden geg. automatisch mit den in den anderen Anlagen verbliebenen Reserven verrechnet... </p><p></p><p>Grundsätzlich: In der Steuer gibt es kein Entweder-Oder, sondern Sie füllen die Zeilen aus, wie Sie kommen!</p><p>Bitte das Eine Kreuz nicht vergessen, wo steht, daß man 1Mio € in bar bekommt...</p><p></p><p>Vorne auf dem Mantel ganz Oben sind ein paar Optionen - wenn Sie unsicher sind, nehmen Sie Alle - bleibt ohne negative Auswirkungen...</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 39114"] Hallo, auf Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit gibt es den Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1000,- -> der wird bei Einreichen der Erklärung automatische abgezogen - um höhere echte Kosten geltend machen zu können, müssen die Ausgaben penibel nachgewiesen werden (vorne, entweder im Mantelbogen oder N, Sie finden es schon...). Für Kapitalanlagegechäfte gibt es die Anl. KAP, wie Sie bereits rausgefunden haben. In Jahren mit Verkäufen muß außerdem die SO mit abgegeben werden. ->die in der KAP vorkommenden Gegenständlichkeiten sind automom! D.h. für Anlagegewinne gibt es den Freistellungsrahmen (derzeit 801,-/p.P.; gemiensm veranlagte Paare das Doppelte). Es dürfen multiple Freistellungsaufträge erteilt werden, sofern die Gesamtsumme(!) eingehalten wird. Bei der Laufzeit der Aufträge hat sich erwiesen, daß allg. die Option "bis Sie einen anderen Auftrag von mir erhalten" am bequemsten funktioniert. Kleinigkeiten, die Sie nicht haben freistellen lassen, weden geg. automatisch mit den in den anderen Anlagen verbliebenen Reserven verrechnet... Grundsätzlich: In der Steuer gibt es kein Entweder-Oder, sondern Sie füllen die Zeilen aus, wie Sie kommen! Bitte das Eine Kreuz nicht vergessen, wo steht, daß man 1Mio € in bar bekommt... Vorne auf dem Mantel ganz Oben sind ein paar Optionen - wenn Sie unsicher sind, nehmen Sie Alle - bleibt ohne negative Auswirkungen... [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Vorschau
Benutzername
Verifizierung
Der wievielte Monat ist der Mai? (als Wort)
Antwort erstellen
Foren
Weitere Finanzforen
Finanzamt & Steuern
Sparer-Pauschbetrag UND Werbungskosten ansetzbar?
Diese Seite verwendet Cookies um Inhalte zu personalisieren. Außerdem werden auch Cookies von Diensten Dritter gesetzt. Mit dem weiteren Aufenthalt akzeptierst du diesen Einsatz von Cookies.
Akzeptieren
Weitere Informationen......
Top