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<p>[QUOTE="hansakur, post: 46562, member: 942"]</p><p>Hallo! </p><p></p><p>Man unterscheidet Spenden in Hinblick auf ihren Zweck, nämlich ob es religiöse, an Vereine gerichtete oder politische Spenden sind. </p><p></p><p>Spenden für religiöse oder gemeinnützige Gemeinschaften (auch noch mal <a href="http://www.steuerberaterscout.de/Magazin-Mitgliedsbeitraege-und-Spenden-steuerlich-geltend-machen-1040">nachzulesen in diesem Artikel</a>):</p><p></p><p>- Voraussetzung für die steuerliche Geltung ist ein Zuwendungsnachweis. Dieser muss bei der Spende eingefordert werden. (Viele wissen nicht, dass man auch gebrauchte Gegenstände geltend machen kann, zB bei einer Tombola oder so)</p><p></p><p>- Spenden und Beiträge können bis zu einer Höhe von 20 % der Grund-Einkünfte abgesetzt werden. (ausgenommen sind die Vereine, die in ihrer Satzung einen Freizeit-Zusatz haben)</p><p></p><p>Politische Spenden: </p><p></p><p>- 50 % der Spenden und Beiträge können abgesetzt werden, solange sie 825 € pro Person nicht überschreiten.</p><p>- Diese Zahl gilt für Spenden an Wählervereinigungen. Bei Zahlungen an politische Parteien wird die Grenze verdoppelt.</p><p></p><p>Voraussetzung für diese Zahlen sind natürlich immer die Nachweise über die erbrachten Spenden. Da solltest du drauf achten, dass sie dem Muster entsprechen. Ausnahme sind Spenden unter 200 Euro, da genügt meistens noch ein Kontoauszug.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="hansakur, post: 46562, member: 942"] Hallo! Man unterscheidet Spenden in Hinblick auf ihren Zweck, nämlich ob es religiöse, an Vereine gerichtete oder politische Spenden sind. Spenden für religiöse oder gemeinnützige Gemeinschaften (auch noch mal [URL='http://www.steuerberaterscout.de/Magazin-Mitgliedsbeitraege-und-Spenden-steuerlich-geltend-machen-1040']nachzulesen in diesem Artikel[/URL]): - Voraussetzung für die steuerliche Geltung ist ein Zuwendungsnachweis. Dieser muss bei der Spende eingefordert werden. (Viele wissen nicht, dass man auch gebrauchte Gegenstände geltend machen kann, zB bei einer Tombola oder so) - Spenden und Beiträge können bis zu einer Höhe von 20 % der Grund-Einkünfte abgesetzt werden. (ausgenommen sind die Vereine, die in ihrer Satzung einen Freizeit-Zusatz haben) Politische Spenden: - 50 % der Spenden und Beiträge können abgesetzt werden, solange sie 825 € pro Person nicht überschreiten. - Diese Zahl gilt für Spenden an Wählervereinigungen. Bei Zahlungen an politische Parteien wird die Grenze verdoppelt. Voraussetzung für diese Zahlen sind natürlich immer die Nachweise über die erbrachten Spenden. Da solltest du drauf achten, dass sie dem Muster entsprechen. Ausnahme sind Spenden unter 200 Euro, da genügt meistens noch ein Kontoauszug. [/QUOTE]
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