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Nachdem mehrere Klagen von Kleinaktionären im Januar vom Landgericht Frankfurt/Main und vom Oberlandesgericht Frankfurt/Main abgewiesen wurden, ist jetzt der Übertragungsbeschluss im Handelsregister eingetragen worden. Der Übertragungsbeschluss wurde am 3. Juli 2008 durch die Hauptversammlung der DBV-Winterthur Holding AG gefasst. Die Aktionäre sollen eine Barabfindung in Höhe von 70,71 Euro zuzüglich 5,80 Euro Garantiedividende erhalten. Damit wird die AXA Konzern AG alleinige Aktionärin.