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Steuerabzug bei Abfindungen?
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<p>[QUOTE="cx 7, post: 23108, member: 1075"]</p><p>Da denkst du richtig! Es gibt auch keine Freibeträge mehr. Aber um die Steuerbelastung zu mindern gibts die sog. Fünftelregelung: Abfindung geteilt durch 5, und dann wird pro Fünftel die Steuer berechnet, dann mal 5 und Ergebnis wird zur normalen Steuer addiert.</p><p></p><p>Somit steigt dein Spitzensteuersatz nicht im Vgl der vorangegangenen Jahre.</p><p></p><p>Achtung: Es gibt dann Einschränkungen beim ALG.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="cx 7, post: 23108, member: 1075"] Da denkst du richtig! Es gibt auch keine Freibeträge mehr. Aber um die Steuerbelastung zu mindern gibts die sog. Fünftelregelung: Abfindung geteilt durch 5, und dann wird pro Fünftel die Steuer berechnet, dann mal 5 und Ergebnis wird zur normalen Steuer addiert. Somit steigt dein Spitzensteuersatz nicht im Vgl der vorangegangenen Jahre. Achtung: Es gibt dann Einschränkungen beim ALG. [/QUOTE]
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