G
Gast
Hallo,
ich habe meine Steuererklärung für 2010 bereits Mitte 2011 abgegeben. Demnach sollte ich ich erhebliche Steuern erstattet bekommen. Aber es sind mittlerweile mehr als 11 Monate her, dass das Finanzamt meinen Erklärung bearbeitet hat. Folglich habe ich auch meine zu erstattenden Steuern noch nicht bekommen. Wenn ich meine Steuer verspätet zahle, muss ich Versäumniszuschläge und auch Zinsen ans Finanzamt zahlen. Muss das Finanzamt jetzt nicht Zinsen für meine verspätet erstattetes Geld zahlen?
Falls das Finanzamt diese nicht zahlt, kann ich dagegen rechtlich vorgehen?
Gruß
ich habe meine Steuererklärung für 2010 bereits Mitte 2011 abgegeben. Demnach sollte ich ich erhebliche Steuern erstattet bekommen. Aber es sind mittlerweile mehr als 11 Monate her, dass das Finanzamt meinen Erklärung bearbeitet hat. Folglich habe ich auch meine zu erstattenden Steuern noch nicht bekommen. Wenn ich meine Steuer verspätet zahle, muss ich Versäumniszuschläge und auch Zinsen ans Finanzamt zahlen. Muss das Finanzamt jetzt nicht Zinsen für meine verspätet erstattetes Geld zahlen?
Falls das Finanzamt diese nicht zahlt, kann ich dagegen rechtlich vorgehen?
Gruß