Steuerklassenzuordnung

Diskutiere Steuerklassenzuordnung im Finanzamt & Steuern Forum im Bereich Weitere Finanzforen; Hallo, meine Frau und ich sind in einer hinsichtlich der Steuerklassenzuordnung für uns komplizierten Situation. Kurz zusammengefasst...
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Unregistriert

Hallo,

meine Frau und ich sind in einer hinsichtlich der Steuerklassenzuordnung für uns komplizierten Situation.

Kurz zusammengefasst:

Mann:
Bis Mitte des Jahres festangestellt bei ca. dreifachen Gehalt der Frau (Lohnsteuerklasse 3)
Seit Mitte des Jahres eigene Unternehmens bereits mit Gewinn

Frau:
Derzeit in Elternzeit, voraussichtlich in Kürze aber wieder in Teilzeit (20h) wiederbeschäftigt (bis dato Lohnsteuerklasse 5)


Das was für uns kompliziert ist, ist die Zuordnung der Steuerklassen
Nachdem ich ja jetzt selbständig bin bwz. ein eigenes Unternehmen habe und meine Frau jetzt dann wieder mit dem Arbeiten anfängt ist mir nicht klar wie wir in dem Finanzjahr mit den Steuerklassen umgehen sollen.

Mein Verständnis ist, daß für die Lohnsteuerklasse als Unternehmer ja egal ist (Einzelunternehmen). Für meine Frau wäre natürlich für Ihren Job eine Steuerklasse ungleich 5 besser wäre. Da sie aber bereits die 5 hat und ich bis Mitte des Jahres die Lohnsteuerklasse 3, blicke ich nicht mehr durch.

Kann man unterjährig wechseln? Gibt es Sonderregeln für "Erst angestellt dann selbständig/eigene Firma"?

Danke für Eure Tips
Gruß
Stefan
 
U

Unregistriert

Hallo,

in dem Fall ist 3/5 wahrscheinlich die beste Kombi - 4/4 rechnet sich i.d.R. nur in Fällen günstiger wo die Einkommen beider Partner stärker harmonieren.
Alles weitere kann nur eine profunde Steuerberatung klären- sowas können Sie von einem Forum nicht erwarten!

Selbst ist der Menne:
Steuerklassenrechner 2012
(eine Steurberatung kennt torotzdem noch den einen oder adneren Trick...)

Darüberhinaus können Sie 1mal jährlich einen Antrag auf Klasseneukonfiguration einbringen. Weil Ihre bessere Hälfte aktuell im Modus Neu - bzw. Wiedereinsteiger ist, geht es ausnahmsweise auch unter Jahr. *smile*
Brauchen Sie aber wahrscheinlich nicht, denn bei Ihrem Familieneinkommen geht es im Prinzip darum, daß der massiv stärkere Anteil möglichst weniger Steuern blechen muß, weil sich die Progression hier eben wesentlich stärker bemerkbar macht, bzw. mögliche Erstattungen weiter ausgreifen kann.
 
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