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Steuern auf Geldanlagen wenn Wohnsitz im Ausland ?
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<p>[QUOTE="hamasor, post: 2667, member: 45"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>das Steuergesetz sagt, dass Bürger, ob sie Deutsch sind oder nicht, grundsätzlich Steuerpflichtig sind, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort innerhalb Grenzen Deutschlands haben. </p><p></p><p>Vielmehr ist diese Satz so zu verstehen, falls ein Bürger, egal welcher Nation er auch angehört, seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland hat, muss er Steuern zahlen. </p><p></p><p>Die Definition des gewöhnlichen Wohnsitzes wird auch implizit so definiert: </p><p></p><p>Jemand, der mehr als die Hälfte eines Jahres seinen Wohnsitz innerhalb deutscher Grenzen hat, gilt, dass er seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland hat. </p><p></p><p>Das Jahr hat 365 Tage laut Fiskos. </p><p></p><p>Die Hälfte davon beträgt 182,5 Tage. </p><p></p><p>Wenn jemand 183 Tage im Jahr in Deutschland ansässig ist, dann muss er alle seine Einkünfte, auch diejenigen, die er im Ausland erzielt, hier in Deutschland versteuern. </p><p></p><p>Einen Nachweis des Wohnsitzes kann man ja dadurch nachweisen, dass man sich ja in Deutschland bei einer Gemeinde anmelden muss, wenn man in dieser Gemeinde wohnt. </p><p></p><p>Wenn man es nicht tut und man wird erwischt, dann vergeht man eine Ordnungswidrigkeit und kann dafür bestraft werden. </p><p></p><p>Deshalb sollte man sich auch anmelden, wenn man hier wohnt. </p><p></p><p>Und aufgrund der An- bzw. Abmeldung kann man ja nachweisen, wie lange man hier gewohnt hat. </p><p></p><p>Diese An- bzw. Abmeldung muss man auch dem Finanzamt vorlegen um nachzuweisen, wo man den Mittelpunkt seines Lebens (183 Tage im Jahr) verbringt. </p><p></p><p>Das Finanzamt kann unter Umständen weitere Nachweise verlangen und auch eine spätere Überprüfung vorbehalten. </p><p></p><p>Es gibt Länder, die mit Deutschland einen Vertrag über die Vermeidung von Doppelbesteuerungen abgeschlossen haben. </p><p></p><p>In diesen Ländern, d.h., wenn der Betreffende in einem der diesen Ländern wohnt, muss er, wenn er seinen Lebensmittelpunkt in diesen Ländern verbringt, keine Steuern für seine dortige Einkünfte bezahlen. </p><p></p><p>Der Betreffende muss aber seine Einkünfte aus Deutschland in diesen Ländern angeben und dort entsprechende Steuern zahlen.</p><p></p><p></p><p>An den Fall Boris Becker wird man sich ja noch gut erinnern können. </p><p></p><p>Becker hat durch seine Tennisturniere viel Geld verdient, unter anderem auch in Deutschland. </p><p></p><p>Um jedoch den Steuern zu entkommen, hat er kurzer Hand seinen Hauptwohnsitz nach Monaco verlegt. </p><p></p><p>Da aber in Monaco keine Steuern zu zahlen sind, musste Herr Becker überhaupt keine Steuern zahlen. </p><p></p><p>Das Finanzamt hat aber ihm nachgewiesen, dass er auch in Deutschland einen weiteren Wohnsitz hatte, den er als seinen Zweitwohnsitz angegeben hatte. </p><p></p><p>Es ging um sehr viel Geld fürs Finanzamt. </p><p></p><p>Das Finanzamt hat sehr viele Anstrengungen unternommen und letztendlich kam es zu einem Vergleich, dass Herr Becker sehr viel Geld ans Finanzamt zahlen musste. </p><p></p><p>Auch Steffi Graf bzw. ihr Vater bekamen große Probleme mit dem deutschen Finanzamt. </p><p></p><p>Es handelt sich hier um internationale Steuerrecht, was so einfach hier nicht aufgeklärt werden kann. Falls es akute Fälle sind, dann sollte man sich an einen erfahrenen Steuerberater wenden.</p><p></p><p>Gruß</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="hamasor, post: 2667, member: 45"] Hallo, das Steuergesetz sagt, dass Bürger, ob sie Deutsch sind oder nicht, grundsätzlich Steuerpflichtig sind, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort innerhalb Grenzen Deutschlands haben. Vielmehr ist diese Satz so zu verstehen, falls ein Bürger, egal welcher Nation er auch angehört, seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland hat, muss er Steuern zahlen. Die Definition des gewöhnlichen Wohnsitzes wird auch implizit so definiert: Jemand, der mehr als die Hälfte eines Jahres seinen Wohnsitz innerhalb deutscher Grenzen hat, gilt, dass er seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland hat. Das Jahr hat 365 Tage laut Fiskos. Die Hälfte davon beträgt 182,5 Tage. Wenn jemand 183 Tage im Jahr in Deutschland ansässig ist, dann muss er alle seine Einkünfte, auch diejenigen, die er im Ausland erzielt, hier in Deutschland versteuern. Einen Nachweis des Wohnsitzes kann man ja dadurch nachweisen, dass man sich ja in Deutschland bei einer Gemeinde anmelden muss, wenn man in dieser Gemeinde wohnt. Wenn man es nicht tut und man wird erwischt, dann vergeht man eine Ordnungswidrigkeit und kann dafür bestraft werden. Deshalb sollte man sich auch anmelden, wenn man hier wohnt. Und aufgrund der An- bzw. Abmeldung kann man ja nachweisen, wie lange man hier gewohnt hat. Diese An- bzw. Abmeldung muss man auch dem Finanzamt vorlegen um nachzuweisen, wo man den Mittelpunkt seines Lebens (183 Tage im Jahr) verbringt. Das Finanzamt kann unter Umständen weitere Nachweise verlangen und auch eine spätere Überprüfung vorbehalten. Es gibt Länder, die mit Deutschland einen Vertrag über die Vermeidung von Doppelbesteuerungen abgeschlossen haben. In diesen Ländern, d.h., wenn der Betreffende in einem der diesen Ländern wohnt, muss er, wenn er seinen Lebensmittelpunkt in diesen Ländern verbringt, keine Steuern für seine dortige Einkünfte bezahlen. Der Betreffende muss aber seine Einkünfte aus Deutschland in diesen Ländern angeben und dort entsprechende Steuern zahlen. An den Fall Boris Becker wird man sich ja noch gut erinnern können. Becker hat durch seine Tennisturniere viel Geld verdient, unter anderem auch in Deutschland. Um jedoch den Steuern zu entkommen, hat er kurzer Hand seinen Hauptwohnsitz nach Monaco verlegt. Da aber in Monaco keine Steuern zu zahlen sind, musste Herr Becker überhaupt keine Steuern zahlen. Das Finanzamt hat aber ihm nachgewiesen, dass er auch in Deutschland einen weiteren Wohnsitz hatte, den er als seinen Zweitwohnsitz angegeben hatte. Es ging um sehr viel Geld fürs Finanzamt. Das Finanzamt hat sehr viele Anstrengungen unternommen und letztendlich kam es zu einem Vergleich, dass Herr Becker sehr viel Geld ans Finanzamt zahlen musste. Auch Steffi Graf bzw. ihr Vater bekamen große Probleme mit dem deutschen Finanzamt. Es handelt sich hier um internationale Steuerrecht, was so einfach hier nicht aufgeklärt werden kann. Falls es akute Fälle sind, dann sollte man sich an einen erfahrenen Steuerberater wenden. Gruß [/QUOTE]
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