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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 41735"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>Renten und Einkommen sind hier gleich - 8130,- (Stand 2013) kann man steuerfrei beziehen, danach greift die ganz "normale" Progressionskurve. Rentenbezüge von ca. 677€/monatlich sind also steuerfrei.</p><p>Bei Rentnern, wo´s knapp ist, kann noch der Rentner"pauschbetrag" in Höhe von 102€/p.a. geltend gemacht werden (Z.44, Anl.R /vorbehaltlich Formularänderungen!).</p><p>Deweiteren gibt es anrechenbare Sonderausgaben in Höhe von 36€.</p><p>Sowie Vorsorgeaufwendungen bis zu € 1.286,-</p><p>Eine Rentnerin darf dann somit nach der einfachen Berechnung, ca. bis zu € 9555,- "verdienen", um eine steuerliche Abführung zu vermeiden - hier muß aber natürlich eine nachweisliche Steuererklärung gemacht werden...</p><p></p><p>Die Besteuerung von Renten wird seit 05 (50%ige Anrechnung) stufenweise eingeführt - jedes Eintrittsjahr seither 2% mehr - bis 2020=80%; danach geht´s jährlich um 1% nach Oben, so daß Leute, die 2040 in Rente gehen, letztlich mit der ganzen Alimentierung steuerpflichtig sind...</p><p>Die 9555,- dürfen 2013 somit 66% der Gesamtbezüge ausmachen ->Bei Neurentnern (adnere siehe Eintrittsjahr!)... </p><p></p><p>Progression: Riester-/Bruttoentgeltumwandlungs- sowie private kapitalgedeckte (Leib-)Renten werden hinzugezählt (bei Letzteren kommt´s ein bisschen auf den Bezugszeitpkt. an - später (bis 90) ist besser für den Steuersatz -"Ertragsbechnung"/dies gilt auch für sog. Direktvers., aber man muß da heute generell aufpassen, um welche Produktkategorie es bei einem Vertrag wirklich geht /Basis-Sache ~ Besteuerung wie Riester/BAV...)! ->siehe §40 EStG.</p><p></p><p>Einschlägig insgesamt ist der §22 Einkommensteuergesetz (EStG).</p><p>Danach sind u.a. BG-Unfallrenten und Kriegsversehrtenrenten weiterhin steuerfrei. *Thumbs Up*</p><p>Dies gilt jedoch z.B. nicht für Witwen- und Waisenrenten!!! Merke: Kinder in der BRD können steurpflichtig werden...</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 41735"] Hallo, Renten und Einkommen sind hier gleich - 8130,- (Stand 2013) kann man steuerfrei beziehen, danach greift die ganz "normale" Progressionskurve. Rentenbezüge von ca. 677€/monatlich sind also steuerfrei. Bei Rentnern, wo´s knapp ist, kann noch der Rentner"pauschbetrag" in Höhe von 102€/p.a. geltend gemacht werden (Z.44, Anl.R /vorbehaltlich Formularänderungen!). Deweiteren gibt es anrechenbare Sonderausgaben in Höhe von 36€. Sowie Vorsorgeaufwendungen bis zu € 1.286,- Eine Rentnerin darf dann somit nach der einfachen Berechnung, ca. bis zu € 9555,- "verdienen", um eine steuerliche Abführung zu vermeiden - hier muß aber natürlich eine nachweisliche Steuererklärung gemacht werden... Die Besteuerung von Renten wird seit 05 (50%ige Anrechnung) stufenweise eingeführt - jedes Eintrittsjahr seither 2% mehr - bis 2020=80%; danach geht´s jährlich um 1% nach Oben, so daß Leute, die 2040 in Rente gehen, letztlich mit der ganzen Alimentierung steuerpflichtig sind... Die 9555,- dürfen 2013 somit 66% der Gesamtbezüge ausmachen ->Bei Neurentnern (adnere siehe Eintrittsjahr!)... Progression: Riester-/Bruttoentgeltumwandlungs- sowie private kapitalgedeckte (Leib-)Renten werden hinzugezählt (bei Letzteren kommt´s ein bisschen auf den Bezugszeitpkt. an - später (bis 90) ist besser für den Steuersatz -"Ertragsbechnung"/dies gilt auch für sog. Direktvers., aber man muß da heute generell aufpassen, um welche Produktkategorie es bei einem Vertrag wirklich geht /Basis-Sache ~ Besteuerung wie Riester/BAV...)! ->siehe §40 EStG. Einschlägig insgesamt ist der §22 Einkommensteuergesetz (EStG). Danach sind u.a. BG-Unfallrenten und Kriegsversehrtenrenten weiterhin steuerfrei. *Thumbs Up* Dies gilt jedoch z.B. nicht für Witwen- und Waisenrenten!!! Merke: Kinder in der BRD können steurpflichtig werden... [/QUOTE]
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