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Steuern optimieren einer Abfindung durch Stiftung??
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 25307"]</p><p>Kann hier bitte mal jemand erklaeren, wie das Stiftungsmodell oekonomisch funktionieren soll?</p><p></p><p>Beispiel fuer einen Arbeitnehmer mit durchgaengig Grenzsteuersatz von 42%+KSt+SolZ und Abfindung von EUR 100K (und vergessen wir mal gerade die Fuenftelregel): Wenn ich mit meiner Abfindung nichts mache (sondern sie normal versteuere), dann habe ich nach Steuern EUR 52500 aus der Abfindung in der Tasche. Wenn ich aber EUR 100000 stifte, dann erhalte ich eine Steuererstattung von ca. EUR 47500, aber habe vorher auch EUR 100000 "verloren" durch meine Stiftungsspende. Also habe ich jetzt EUR 0 in der Tasche, bin aber stolzer Besitzer einer Stiftung im Werte von EUR 100K. Die Stiftung muss nun aber gemeinnuetzigen Zwecken dienen, also das Geld ist erstmal weg.</p><p></p><p>Wird dort ein Steuertrick draus, indem ich die Stiftung nach 10 Jahren und einem Tag wieder aufloese und dann das Stiftungskapital einmalig mit 30% strafbesteuern lasse (so die gegenwaertigen Regeln)? Also statt EUR 52500 heute habe ich dann EUR 70000 in 10 Jahren, aber auch fuer 10 Jahre keine Ertraege gesehen. Das entspricht einem Wertzuwachs von 2,9% pro Jahr aus der "Steuerarbitrage", mehr ist da nicht, denn die laufenden Ertraege musste ich ja weitgehend fuer den Stiftungszweck verwenden. Gleichzeitig laufe ich das Risiko, dass das Steuerrecht geaendert wird und ich in 10 Jahren 50% Strafsteuer zahlen muss (weiss ja keiner heute) oder gar nicht mehr rauskomme.</p><p></p><p>Oder geht es nur darum, zum Zwecke der Fuenftelregelung das laufende Einkommen unter die Grenze von EUR 52000 zu senken (da die 5tel Regelung ja nur bei geringerem als Grenzsteuersatz Sinn macht)?</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 25307"] Kann hier bitte mal jemand erklaeren, wie das Stiftungsmodell oekonomisch funktionieren soll? Beispiel fuer einen Arbeitnehmer mit durchgaengig Grenzsteuersatz von 42%+KSt+SolZ und Abfindung von EUR 100K (und vergessen wir mal gerade die Fuenftelregel): Wenn ich mit meiner Abfindung nichts mache (sondern sie normal versteuere), dann habe ich nach Steuern EUR 52500 aus der Abfindung in der Tasche. Wenn ich aber EUR 100000 stifte, dann erhalte ich eine Steuererstattung von ca. EUR 47500, aber habe vorher auch EUR 100000 "verloren" durch meine Stiftungsspende. Also habe ich jetzt EUR 0 in der Tasche, bin aber stolzer Besitzer einer Stiftung im Werte von EUR 100K. Die Stiftung muss nun aber gemeinnuetzigen Zwecken dienen, also das Geld ist erstmal weg. Wird dort ein Steuertrick draus, indem ich die Stiftung nach 10 Jahren und einem Tag wieder aufloese und dann das Stiftungskapital einmalig mit 30% strafbesteuern lasse (so die gegenwaertigen Regeln)? Also statt EUR 52500 heute habe ich dann EUR 70000 in 10 Jahren, aber auch fuer 10 Jahre keine Ertraege gesehen. Das entspricht einem Wertzuwachs von 2,9% pro Jahr aus der "Steuerarbitrage", mehr ist da nicht, denn die laufenden Ertraege musste ich ja weitgehend fuer den Stiftungszweck verwenden. Gleichzeitig laufe ich das Risiko, dass das Steuerrecht geaendert wird und ich in 10 Jahren 50% Strafsteuer zahlen muss (weiss ja keiner heute) oder gar nicht mehr rauskomme. Oder geht es nur darum, zum Zwecke der Fuenftelregelung das laufende Einkommen unter die Grenze von EUR 52000 zu senken (da die 5tel Regelung ja nur bei geringerem als Grenzsteuersatz Sinn macht)? [/QUOTE]
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