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Steuerpflicht bei Wohnsitz im Ausland
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<p>[QUOTE="Korman, post: 2506, member: 18"]</p><p>Hallo, Cash</p><p></p><p>wenn du di Hälfte des Jahres in einem ausländischem Land verbringst dann musst du nicht nach deutschem Recht betsuert werden. </p><p></p><p>Der Mittelpunkt deines Lebens (186 Tage des Jahres) muss außerhalb Deutschland sein, damit dies erfolgt. </p><p></p><p>Du kannst immerhin einen zweitwohnsitz hier haben. </p><p></p><p>Deutscher Staatsbürger bleibst du so wie so. </p><p></p><p>Aber bevor du einen solchen Schritt wagst, solltest du den Form deines Unternehmens mal überprüfen. </p><p></p><p>Du muss eventuell im Land deiner Träume ein Muttergesellschaft gründen und deine deutsche Firma als Tochterunternehmen deiner Muttergesellschaft umstruktruieren. </p><p></p><p>Dann kannst du Steuerbefreieung ach Deutschem Gesetz beantragen. </p><p></p><p>Es kann aber durchaus sein, dass, wenn Deutschland kein Abkommen über die Doppeltbesteuerung mit dem Land, wo du lebst, abgeschlossen hast, diese Rechnung nicht aufgeht. </p><p></p><p>Lass dich doch von einem guten Rechtsanwalt ausführlich beraten.</p><p></p><p>Sonst erlebst du sehr böse Überraschungen. </p><p></p><p>Das ist dem Boris Becker und derm Vater der Steffi Graf widerlaufen.</p><p></p><p></p><p>Gruß</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Korman, post: 2506, member: 18"] Hallo, Cash wenn du di Hälfte des Jahres in einem ausländischem Land verbringst dann musst du nicht nach deutschem Recht betsuert werden. Der Mittelpunkt deines Lebens (186 Tage des Jahres) muss außerhalb Deutschland sein, damit dies erfolgt. Du kannst immerhin einen zweitwohnsitz hier haben. Deutscher Staatsbürger bleibst du so wie so. Aber bevor du einen solchen Schritt wagst, solltest du den Form deines Unternehmens mal überprüfen. Du muss eventuell im Land deiner Träume ein Muttergesellschaft gründen und deine deutsche Firma als Tochterunternehmen deiner Muttergesellschaft umstruktruieren. Dann kannst du Steuerbefreieung ach Deutschem Gesetz beantragen. Es kann aber durchaus sein, dass, wenn Deutschland kein Abkommen über die Doppeltbesteuerung mit dem Land, wo du lebst, abgeschlossen hast, diese Rechnung nicht aufgeht. Lass dich doch von einem guten Rechtsanwalt ausführlich beraten. Sonst erlebst du sehr böse Überraschungen. Das ist dem Boris Becker und derm Vater der Steffi Graf widerlaufen. Gruß [/QUOTE]
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