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Steuerprüfung, wie lange rückwirkend?
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<p>[QUOTE="Tobias, post: 7235, member: 13"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>Auch dem Finanzamt muss gesagt werden, dass es seine Arbeit rechtzeitig zu erledigen hat. </p><p></p><p>Es ist eine Ungeherlichkeit, dass der Gesetzgeber den Finsnzbehörden so viel Handlungsspielraum verschafft. Die Fristen für Steuerprüfungen sollten auf höchsten 3 Jahre besvhränkt werden. </p><p></p><p>Das Finanzamt darf sich nicht aus der Pflicht freireden, es habe nicht genügend Mitarbeiter und sei unterbesetzt um die Prüfungen rechtzeitig zu führen. </p><p></p><p>Die kriminellen Steuerhinterzieher sind längst über die Berge, bis das Finanzamt kommt und eine Üperprüfung vornimmt.</p><p></p><p>Der ehrliche Bürger ist es, der herhalten muss für ein Bagatelldelikt.</p><p></p><p>Das ist aber kein Argument für eine Behörde. </p><p></p><p>Wenn es dem so sei, dann darf das Finanzamt eine Steuerprüfung wegen Verjährung (zum Beispiel nach 3 Jahren) nicht durchführen.</p><p></p><p>Der Bürger ist kein Lamm im Stall und darf nicht solange festgehalten werden, bis der Schlächter kommt.</p><p></p><p>Der Gesetzgeber mus den Finanzbehörden nicht alle Handlungen einräumen. </p><p></p><p>Er muss klip und klar sagen, was Sache ist. Nämlich, dass auch eine Verjährung eintritt, wenn das Finnzamt nicht innerhalb einer gesetzen Frist seine Aufgabe erledigt.</p><p></p><p>Was meint Ihr, liebe Community dazu?</p><p></p><p>Gruss</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Tobias, post: 7235, member: 13"] Hallo, Auch dem Finanzamt muss gesagt werden, dass es seine Arbeit rechtzeitig zu erledigen hat. Es ist eine Ungeherlichkeit, dass der Gesetzgeber den Finsnzbehörden so viel Handlungsspielraum verschafft. Die Fristen für Steuerprüfungen sollten auf höchsten 3 Jahre besvhränkt werden. Das Finanzamt darf sich nicht aus der Pflicht freireden, es habe nicht genügend Mitarbeiter und sei unterbesetzt um die Prüfungen rechtzeitig zu führen. Die kriminellen Steuerhinterzieher sind längst über die Berge, bis das Finanzamt kommt und eine Üperprüfung vornimmt. Der ehrliche Bürger ist es, der herhalten muss für ein Bagatelldelikt. Das ist aber kein Argument für eine Behörde. Wenn es dem so sei, dann darf das Finanzamt eine Steuerprüfung wegen Verjährung (zum Beispiel nach 3 Jahren) nicht durchführen. Der Bürger ist kein Lamm im Stall und darf nicht solange festgehalten werden, bis der Schlächter kommt. Der Gesetzgeber mus den Finanzbehörden nicht alle Handlungen einräumen. Er muss klip und klar sagen, was Sache ist. Nämlich, dass auch eine Verjährung eintritt, wenn das Finnzamt nicht innerhalb einer gesetzen Frist seine Aufgabe erledigt. Was meint Ihr, liebe Community dazu? Gruss [/QUOTE]
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