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Steuervorteile im lfd. Jahr durch Splitting- bzw. Grundtarif (LstJA) aufgehoben?
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<p>[QUOTE="Nixchen, post: 37353, member: 1741"]</p><p>Hallo!</p><p></p><p>Man hat beim Lohnsteuerjahresausgleich (LstJA) als Ehepaar die Möglichkeit zur Zusammenveranlagung oder getrennten Veranlagung. </p><p>Bei der Zusammenveranlagung wird der "Splittingtarif" angewandt.</p><p>Bei der getrennten Veranlagung der "Grundtarif".</p><p>Man schaut in die jeweilige Tabelle und kann seine tatsächliche Steuerschuld für´s vergangene Jahr ablesen.</p><p></p><p>Aber - soweit ich es erkennen kann, werden Steuervergünstigungen im laufenden Jahr dadurch komplette aufgehoben bzw. nicht berücksichtigt und es kommt ggf. zur Nachzahlungen.</p><p></p><p>Das konkrete Beispiel zur Steuervergünstigung:</p><p>Beamter X ist aufgrund einer Krebserkrankung im befristeten Vorruhestand.</p><p>Von den Versorgungsbezügen (Mindestversorgung) werden lt. Abgabenrechner statt 3.500 EUR nur 2.500 EUR für´s Jahr 2011 ermittel, da es sich nicht um "normale" Bezüge sondern Versorgungsbezüge handelt. Das deckt sich mit dem, was die Gehaltsabrechnung ausspuckt.</p><p>Also eine Steuervergünstigung.</p><p></p><p>Diese Steuervergünstigung wird aber durch Anwendung des Splitting- oder Grundtarifes beim LStJA in keiner Weise berücksichtig. </p><p>Stattdessen werden beim LStJA alle Einkommen (egal welcher Art) bereinigt und dann in einen Topf geworfen und die tatsächlichen Steuern dann aus der entsprechenden Tabelle ermittelt.</p><p></p><p>Die Steuervergünstigug aus obigem Fall, die einem also vorgaukelt, dass man im Monat ca. 80 EUR mehr in der Geldbörse hat, wird am Jahresende durch o.a. Praktik des Finanzamtes wieder aufgehoben und es kommt zur Nachzahlung!</p><p></p><p>Ist das richtig oder habe ich einen Denkfehler?</p><p></p><p>LG,</p><p>Nixchen!</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Nixchen, post: 37353, member: 1741"] Hallo! Man hat beim Lohnsteuerjahresausgleich (LstJA) als Ehepaar die Möglichkeit zur Zusammenveranlagung oder getrennten Veranlagung. Bei der Zusammenveranlagung wird der "Splittingtarif" angewandt. Bei der getrennten Veranlagung der "Grundtarif". Man schaut in die jeweilige Tabelle und kann seine tatsächliche Steuerschuld für´s vergangene Jahr ablesen. Aber - soweit ich es erkennen kann, werden Steuervergünstigungen im laufenden Jahr dadurch komplette aufgehoben bzw. nicht berücksichtigt und es kommt ggf. zur Nachzahlungen. Das konkrete Beispiel zur Steuervergünstigung: Beamter X ist aufgrund einer Krebserkrankung im befristeten Vorruhestand. Von den Versorgungsbezügen (Mindestversorgung) werden lt. Abgabenrechner statt 3.500 EUR nur 2.500 EUR für´s Jahr 2011 ermittel, da es sich nicht um "normale" Bezüge sondern Versorgungsbezüge handelt. Das deckt sich mit dem, was die Gehaltsabrechnung ausspuckt. Also eine Steuervergünstigung. Diese Steuervergünstigung wird aber durch Anwendung des Splitting- oder Grundtarifes beim LStJA in keiner Weise berücksichtig. Stattdessen werden beim LStJA alle Einkommen (egal welcher Art) bereinigt und dann in einen Topf geworfen und die tatsächlichen Steuern dann aus der entsprechenden Tabelle ermittelt. Die Steuervergünstigug aus obigem Fall, die einem also vorgaukelt, dass man im Monat ca. 80 EUR mehr in der Geldbörse hat, wird am Jahresende durch o.a. Praktik des Finanzamtes wieder aufgehoben und es kommt zur Nachzahlung! Ist das richtig oder habe ich einen Denkfehler? LG, Nixchen! [/QUOTE]
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