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Finanzamt & Steuern
Stundungszinsen beim Finanzamt?
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<p>[QUOTE="pecunia, post: 45442, member: 3920"]</p><p>Beim Finanzamt werden gemäß, §234 AO, Zinsen für die Dauer der Stundung erhoben. Auf die Erhebung von Zinsen durch das Finanzamt kann nur dann verzichtet werden, wenn die Erhebung unbillig wäre (§234 Abs. 2 AO).</p><p></p><p>Die Stundungszinsen betragen 0.5% auf den nächsten durch 50 teilbaren Betrag (abgerundet) pro vollen Monat.</p><p>Das alles kannst du <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__234.html">hier</a> nachschlagen.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="pecunia, post: 45442, member: 3920"] Beim Finanzamt werden gemäß, §234 AO, Zinsen für die Dauer der Stundung erhoben. Auf die Erhebung von Zinsen durch das Finanzamt kann nur dann verzichtet werden, wenn die Erhebung unbillig wäre (§234 Abs. 2 AO). Die Stundungszinsen betragen 0.5% auf den nächsten durch 50 teilbaren Betrag (abgerundet) pro vollen Monat. Das alles kannst du [URL='http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__234.html']hier[/URL] nachschlagen. [/QUOTE]
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