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Übernimmt man mit Erbe nur private Schulden oder auch Firmenschulden?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 33066"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>also in dem Fall empfehle ich den Kindern, sich ein Herz zu nehmen und den Alten zu fragen, was er sich mit der Firma gedacht hat!</p><p>Wenn die nämlich nicht für Dich bestimmt ist, geht der Kelch an dir vorbei.</p><p>Ohne Testament ist ganz schlecht -> dann bekommen Sie die Firma gemeinsam/anteilig bzw. können sie später veräußern, was oft geschieht in so einem Fall...</p><p>Zw. privaten und gewerblichen Schulden wird zudem nur unterschieden wenn es eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist!</p><p>Sie müssen das vorher klären, weil der Erbverwalter wird nur scheinheilig fragen: "Nehmen Sie das Erbe an, Stockfisch?" ! Woraus es besteht, ob das eine rote oder schwarze "Null" ist, verrät der Dir nicht, also der dreht dir einskalt ohne mit der Wimper zu zucken -1,5Mrd. an, wenn es das wäre...</p><p>Falls die Firma für Dich (anteilig) bestimmt ist, mußt Du dich fragen, ob Du das machen möchtest, z.B. wenn es der Firma gut geht, kann man so Schulden ja auch mal tilgen. Denke auch an die Arbeitsplätze!</p><p>Verkaufen ist nicht immer gut, das kann z.B. auch ein Konkurrent sein, der diese Kapazität abbauen möchte -> geschieht oft und ist ganz legal - was einer mit seinem Kapital macht, ob er es einsetzt oder verflüssigt, bleibt ganz seiner Entscheidung überlassen...</p><p>Dennoch ist anteilige Firma oder auch Auszahlen anderer Erben ein Problem wegen Kompetenzstreitigkeiten bzw. halt finanzieller Belastung. Natürlich besteht ganz grundsätzlich auch die Mögl. einen externen Geschäftsführer zu bestallen, nur der hat natürlich auch Gehaltsvorstellungen...</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 33066"] Hallo, also in dem Fall empfehle ich den Kindern, sich ein Herz zu nehmen und den Alten zu fragen, was er sich mit der Firma gedacht hat! Wenn die nämlich nicht für Dich bestimmt ist, geht der Kelch an dir vorbei. Ohne Testament ist ganz schlecht -> dann bekommen Sie die Firma gemeinsam/anteilig bzw. können sie später veräußern, was oft geschieht in so einem Fall... Zw. privaten und gewerblichen Schulden wird zudem nur unterschieden wenn es eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist! Sie müssen das vorher klären, weil der Erbverwalter wird nur scheinheilig fragen: "Nehmen Sie das Erbe an, Stockfisch?" ! Woraus es besteht, ob das eine rote oder schwarze "Null" ist, verrät der Dir nicht, also der dreht dir einskalt ohne mit der Wimper zu zucken -1,5Mrd. an, wenn es das wäre... Falls die Firma für Dich (anteilig) bestimmt ist, mußt Du dich fragen, ob Du das machen möchtest, z.B. wenn es der Firma gut geht, kann man so Schulden ja auch mal tilgen. Denke auch an die Arbeitsplätze! Verkaufen ist nicht immer gut, das kann z.B. auch ein Konkurrent sein, der diese Kapazität abbauen möchte -> geschieht oft und ist ganz legal - was einer mit seinem Kapital macht, ob er es einsetzt oder verflüssigt, bleibt ganz seiner Entscheidung überlassen... Dennoch ist anteilige Firma oder auch Auszahlen anderer Erben ein Problem wegen Kompetenzstreitigkeiten bzw. halt finanzieller Belastung. Natürlich besteht ganz grundsätzlich auch die Mögl. einen externen Geschäftsführer zu bestallen, nur der hat natürlich auch Gehaltsvorstellungen... [/QUOTE]
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