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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 41471"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>also eine Steuererkärung muß man schon machen...</p><p>Ich kenne die Anlage Wohneigentum selber zwar ned, aber ich gehe fest davon aus, daß das Formular selbsterklärend ist. Wenn nicht: Steuerberater (oder LSH-Verein) kontaktieren!</p><p></p><p>Irgendwann kommt dann der Bescheid zurück. Wenn nicht ist es ein Brief (von der Steuerprüfung) mit der Bitte, weitere Stellungnahmen zu tätigen.../zu den Ztpkt. können Sie dann z.B. einen Anwalt hinzuziehen! *LOL*</p><p>Aber bei einem Wohneigentum ist das normalerweise nicht so schlimm - vor Allem wenn man den Kaufvertag vorlegen kann. Sie können wie gesagt in der EU alles legal kaufen, außer natürlich Raubkopien, Drogen, Waffen, Rumäninnen usw. ...</p><p></p><p>Grundsteuer: Weil in Öschiland vieles sehr ähnlich ist, wie im Rest-Reich, gehe ich davon aus, daß die Herrschaften aus dem Alpenraum auch eine Taxe auf den Grund und Boden erheben... </p><p>Solange die Oma in der BRD residiert, muß das über die ->Steuererklärung laufen - nach den hießigen Regeln; sobald der Umzug erfolgt, greift die Besteuerung von dort aus - nach Öschigesetz...</p><p>Entscheidend ist immer der ->Erstwohnsitz!!</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 41471"] Hallo, also eine Steuererkärung muß man schon machen... Ich kenne die Anlage Wohneigentum selber zwar ned, aber ich gehe fest davon aus, daß das Formular selbsterklärend ist. Wenn nicht: Steuerberater (oder LSH-Verein) kontaktieren! Irgendwann kommt dann der Bescheid zurück. Wenn nicht ist es ein Brief (von der Steuerprüfung) mit der Bitte, weitere Stellungnahmen zu tätigen.../zu den Ztpkt. können Sie dann z.B. einen Anwalt hinzuziehen! *LOL* Aber bei einem Wohneigentum ist das normalerweise nicht so schlimm - vor Allem wenn man den Kaufvertag vorlegen kann. Sie können wie gesagt in der EU alles legal kaufen, außer natürlich Raubkopien, Drogen, Waffen, Rumäninnen usw. ... Grundsteuer: Weil in Öschiland vieles sehr ähnlich ist, wie im Rest-Reich, gehe ich davon aus, daß die Herrschaften aus dem Alpenraum auch eine Taxe auf den Grund und Boden erheben... Solange die Oma in der BRD residiert, muß das über die ->Steuererklärung laufen - nach den hießigen Regeln; sobald der Umzug erfolgt, greift die Besteuerung von dort aus - nach Öschigesetz... Entscheidend ist immer der ->Erstwohnsitz!! [/QUOTE]
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