Undurchsichtiger Vertrag bei der Volkswagen-Versicherung

Diskutiere Undurchsichtiger Vertrag bei der Volkswagen-Versicherung im KFZ Versicherung Forum im Bereich Versicherungen; im Folgenden möchte ich einmal einen Fall schildern, der vermutlich viele betrifft. Möchte aber betonen, dass es mir nicht um 12,50 Euro geht...
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Dieter1952

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im Folgenden möchte ich einmal einen Fall schildern, der vermutlich viele betrifft. Möchte aber betonen, dass es mir nicht um 12,50 Euro geht, sondern darum, dass die VW-Versicherung wahrscheinlich viele anschmiert, die dieses aber gar nicht bemerken.

Am 21.11.2011 habe ich für die Finanzierung eines PKWs einen Darlehensantrag bei der Volkswagenbank gestellt. In dem Zusammenhang wurde mir eine KFZ-Versicherung mit einer Neuwagen-Anschlussgarantie angeboten. Ich erhielt eine
Auftragsbestätigung u.a. mit folgenden Angaben:

Datum: 20.11.2011
Beitrag (Neuwagenanschlussgarantie): 20,02 €
Laufzeit: 36 Monate

Am 6.1.2012 erhielt ich dann die Versicherungspolice, in der der Beginn des Vertrages auf den 20.12.2012 datiert war. Dadurch dass die 20,02 € nicht separat eingezogen werden, sondern mit anderen Beträgen gemeinsam, fiel mir erst später auf, dass stattdessen 20,27 € per Lastschrift eingezogen wurden und diese Beitragssumme auch in der Police so angegeben ist.

Ich habe mich per E-Mail-Anfrage an die Volkswagen-Versicherung gewendet mit der Bitte, mir zu erklären, aus welchem Grunde diese beiden Summen voneinander abweichen (Antrag / Police). Per E-Mail erhielt ich daraufhin folgende Erklärung:

Für Ihren Vertrag ergibt sich für eine Garantieverlängerung von 36 Monaten ein Beitrag in Höhe von EUR 1.017,-.

Bei monatlicher Beitragszahlung ist der Beitrag auf die gesamte Laufzeit des Vertrages aufgeteilt. Dies ist in Ihrem Fall vom 20.12.2011 bis zum 25.02.2016, dem Ende des beantragten Garantiezeitraumes und entspricht somit einem Zeitraum von ca. 49 Monaten. Daraus ergibt sich ein monatlicher Beitrag von EUR 20,75.

Der Antrag auf Kraftfahrtversicherung stammt vom 20.11.2011 und der Beitrag wurde hierbei auf eine Laufzeit von über 50 Monaten aufgeteilt. Daraus resultierte ein monatlicher Beitrag von EUR 20,02.

Der Gesamtbeitrag für Ihre Garantieversicherung beträgt jedoch, unabhängig von der Laufzeit des Vertrages, unverändert EUR 1.017,-

Die in dieser E-Mail erwähnten 1017 Euro sind weder im Antrag noch in der Police zu finden. Erst jetzt erfuhr ich von dieser Berechnung. Eine Anfrage, wo diese Gesamtbeitragssumme im Antrag bzw. der Police zu finden ist, wurde nicht beantwortet. In einem Telefongespräch mit einer Mitarbeiterin der VW-Versicherung wurde mir auf meine Anmerkung, dass mir in dieser Versicherung die Transparenz fehlt, mitgeteilt, dass das auch so gewollt sei. Das hielt ich schon für eine dreiste Bemerkung. Weiterhin ist in der E-Mail die Rede von 20,75 €. Dieser Betrag erscheint weder in einer Unterlage noch wird sie tatsächlich eingezogen. Auch das ist für mich nicht nachvollziehbar.

Ich habe mich daraufhin an die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) sowie zeitgleich an den Ombudsmann für Versicherungen gewendet. Vom Versicherungsombudsmann erhielt ich daraufhin eine E-Mail mit der Bitte um Zusendung der folgenden Unterlagen:

• Versicherungsschein
• Antrag
• beschwerderelevanter Schriftwechsel

Ich habe der Ombudsstelle die Unterlagen zugesendet und erhielt am 14.6.2013 die Mitteilung, dass der Versicherer den überzahlten Beitrag aus Kulanz erstattet. In einem weiteren Schreiben teilt mir die Ombudsstelle dann noch mit, dass man dort nicht verkenne, dass möglicherweise viele Verbraucher einen solchen Garantievertrag geschlossen haben, dass aber die Ombudsstelle keine Aufsicht über die Versicherungsunternehmen ausübe.

Daher vermute ich, dass es noch sehr viel mehr Verbraucher gibt, denen nicht bewusst ist, dass die Volkswagenversicherung die Beiträge für diese Neuwagen-Anschlussgarantie nach einem Schlüssel berechnet, der dem Versicherten bei dem Abschluss des Vertrages nicht mitgeteilt wird.

Die BaFin hat mir am 6.5. mitgeteilt, dass der Sachverhalt geprüft werde, die Bearbeitung aber voraussichtlich ca. 3 Monate in Anspruch nehmen werde.

Heute erhielt ich folgende E-Mail von der VW-Versicherung:
Zum bereits aufgehobenen Vertrag GV 300026751 erläutern wir Ihnen die Beitragsaufteilung wie folgt: Der Zahlungszeitraum war vom 20.12.2011 bis 25.01.2016 (= letzte Rate bei Ablauf 25.02.2016) vorgesehen. Dies entspricht genau 50 Monaten und 5 Tagen.

Für die Beitragsaufteilung ergab sich somit unter Berücksichtigung von Rundungsdifferenzen ein monatlicher Beitrag von 20,27 Euro.

!!Aufgehobener Vertrag!! ... Wäre ja immerhin nett, wenn ich das auch erfahren hätte ...

Viele Grüße
Dieter
 
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