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Unterstützung zum Lebensunterhalt während unbezahltem Urlaub zur Fortbildung möglich?
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<p>[QUOTE="autosklave, post: 28689, member: 1303"]</p><p><strong>Unterstützung zum Lebensunterhalt während unbezahltem Urlaub zur Fortbildung mögl</strong></p><p></p><p>Hallo,</p><p></p><p>Anwalt wäre zwar grundsätzlich gut, kostet aber auch was. </p><p></p><p>Wohngeld ist nach Auskunft der Gemeindeverwaltung an ALG 2 gebunden. Wenn das Einkommen nicht ausreicht, um 364,- Grundbedarf und Wohnung zu zahlen dann gibt es Leistungen nach Hartz 4 (bis 364,- erreicht sind) und Wohngeld obendrauf. Dafür wäre angeblich zunächst die Arbeitsagentur zuständig. Die aber beruft sich darauf, dass das Beschäftigungsverhältnis zu kurz sei, um Zahlungen zu erhalten.</p><p></p><p>Irgendwie kann ich das auch nicht ganz glauben und daher dachte ich, hier jemanden aus der Praxis zu finden, der sich im Paragraphendschungel und Zuständigkeitsgewirr auskennt. Die jeweiligen Sachbearbeiter kennen wohl meist nur ihr eigenes, enges Zuständigkeitsfenster. </p><p></p><p></p><p>Gruß autosklave</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="autosklave, post: 28689, member: 1303"] [b]Unterstützung zum Lebensunterhalt während unbezahltem Urlaub zur Fortbildung mögl[/b] Hallo, Anwalt wäre zwar grundsätzlich gut, kostet aber auch was. Wohngeld ist nach Auskunft der Gemeindeverwaltung an ALG 2 gebunden. Wenn das Einkommen nicht ausreicht, um 364,- Grundbedarf und Wohnung zu zahlen dann gibt es Leistungen nach Hartz 4 (bis 364,- erreicht sind) und Wohngeld obendrauf. Dafür wäre angeblich zunächst die Arbeitsagentur zuständig. Die aber beruft sich darauf, dass das Beschäftigungsverhältnis zu kurz sei, um Zahlungen zu erhalten. Irgendwie kann ich das auch nicht ganz glauben und daher dachte ich, hier jemanden aus der Praxis zu finden, der sich im Paragraphendschungel und Zuständigkeitsgewirr auskennt. Die jeweiligen Sachbearbeiter kennen wohl meist nur ihr eigenes, enges Zuständigkeitsfenster. Gruß autosklave [/QUOTE]
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