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Vermieter hat Wohnungsschlüssel - darf er das?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 33539"]</p><p>Ja,</p><p></p><p>die Wohung ist schließlich sein Eigentum...</p><p>Hat ein Schloß z.B. 4 Schlüssel, bekommen Sie i.d.R. 3Stk. ausgeteilt, das 4. Piece bleibt in dem Set beim Besitzer. Das ist so üblich!</p><p>Der Vermieter darf allerdings nicht einfach so reinschneien - er muß sein Kommen vorher avisieren, dafür gibt es eine Frist, die ich gerade nicht weiß. Einfach reinmarschieren, wenn der Mieter nicht da ist, geht gar nicht, bzw. stellt einen Gesetztesverstoß dar. Einfach so rein darf grundsätzlich NUR die Polizei, und zwar 1. wenn Sie "Gefahr im Verzug erklärt" (z.B. weil ein bewaffneter Straßenräuber auf der Flucht bei Ihnen zum Fenster reingepurzelt ist, eine Frau schreit oder es bei Ihnen regelmäßig penetrant nach Gras richt; Einbruch können Sie vergessen - da kommt die Polente grundsätzlich erst, wenn die Schau schon lange gelaufen ist...) oder 2. einen richterlichen Haussuchungsbefehl besitzt. </p><p>Einfach so rein, geht auch die Feuerwehr (wenn´s bei Ihnen erwiesenermaßen brennt oder das Wasser der auslaufenden Waschmaschine unter der Türe hervorquillt).</p><p>Clevere Mieter in Mehrparteienhäusern überlassen 1 Schlüssel einer vertrauenswürdigen Mietpartie. Da können Sie dann zudem klingeln, wenn Sie festgestellt haben, daß es 2Uhr morgens ist und Sie sich selber ausgesperrt haben...</p><p></p><p>Was kann man bezüglich der Vermeitersau unternehmen?</p><p>Well, der Austausch des Zylinderschloßes ist keine große Sache, viele Mieter tun das und es ist auch nicht verboten, so lange Sie das Originalschloß samt seinen Schlüsseln gut aufbewahren und beim Auszug wieder einsetzen...</p><p>Dran denken: Eine vertauenswürdige Partie - Feuerwehrbesuche, Schlüsseldienste&Co. sind verdammt teuer! Häufig lassen sich Feuer im Anfangsstadium rel. bequem löschen, bloß wenn dann der Dachstuhl in Funken aufgeht, weil bei Ihnen niemand von der Nachbarschaft rein konnte...Gut diesbezüglich sind übrigens Hunde - auch Katzen haben ein gutes Sensorium bei Feuer. Wenn der Kläffer in der Nachbarwohnung also nicht mehr aufhört, zu motzen, während Sie in der Badewanne liegen, sollten Sie ev. doch erwägen, eben mal zu checken, ob die Herdplatten auch wirklich aus sind...Rausreden mit "kein Löschmittel" können Sie sich bei 60l in der Badewanne auch nicht mehr..., standartmäßig gehört ein Eimer unters Waschbecken o.ä. im Badezimmer. Whgen mit Zitadellen-Bad sind vehement zu vermeiden, Bäder sollten ein leicht zu öffnendes Fester haben (denken Sie dran: Türen hinter sich zu schließen, wenn Sie vor dem Feuer abhauen!!!)...</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 33539"] Ja, die Wohung ist schließlich sein Eigentum... Hat ein Schloß z.B. 4 Schlüssel, bekommen Sie i.d.R. 3Stk. ausgeteilt, das 4. Piece bleibt in dem Set beim Besitzer. Das ist so üblich! Der Vermieter darf allerdings nicht einfach so reinschneien - er muß sein Kommen vorher avisieren, dafür gibt es eine Frist, die ich gerade nicht weiß. Einfach reinmarschieren, wenn der Mieter nicht da ist, geht gar nicht, bzw. stellt einen Gesetztesverstoß dar. Einfach so rein darf grundsätzlich NUR die Polizei, und zwar 1. wenn Sie "Gefahr im Verzug erklärt" (z.B. weil ein bewaffneter Straßenräuber auf der Flucht bei Ihnen zum Fenster reingepurzelt ist, eine Frau schreit oder es bei Ihnen regelmäßig penetrant nach Gras richt; Einbruch können Sie vergessen - da kommt die Polente grundsätzlich erst, wenn die Schau schon lange gelaufen ist...) oder 2. einen richterlichen Haussuchungsbefehl besitzt. Einfach so rein, geht auch die Feuerwehr (wenn´s bei Ihnen erwiesenermaßen brennt oder das Wasser der auslaufenden Waschmaschine unter der Türe hervorquillt). Clevere Mieter in Mehrparteienhäusern überlassen 1 Schlüssel einer vertrauenswürdigen Mietpartie. Da können Sie dann zudem klingeln, wenn Sie festgestellt haben, daß es 2Uhr morgens ist und Sie sich selber ausgesperrt haben... Was kann man bezüglich der Vermeitersau unternehmen? Well, der Austausch des Zylinderschloßes ist keine große Sache, viele Mieter tun das und es ist auch nicht verboten, so lange Sie das Originalschloß samt seinen Schlüsseln gut aufbewahren und beim Auszug wieder einsetzen... Dran denken: Eine vertauenswürdige Partie - Feuerwehrbesuche, Schlüsseldienste&Co. sind verdammt teuer! Häufig lassen sich Feuer im Anfangsstadium rel. bequem löschen, bloß wenn dann der Dachstuhl in Funken aufgeht, weil bei Ihnen niemand von der Nachbarschaft rein konnte...Gut diesbezüglich sind übrigens Hunde - auch Katzen haben ein gutes Sensorium bei Feuer. Wenn der Kläffer in der Nachbarwohnung also nicht mehr aufhört, zu motzen, während Sie in der Badewanne liegen, sollten Sie ev. doch erwägen, eben mal zu checken, ob die Herdplatten auch wirklich aus sind...Rausreden mit "kein Löschmittel" können Sie sich bei 60l in der Badewanne auch nicht mehr..., standartmäßig gehört ein Eimer unters Waschbecken o.ä. im Badezimmer. Whgen mit Zitadellen-Bad sind vehement zu vermeiden, Bäder sollten ein leicht zu öffnendes Fester haben (denken Sie dran: Türen hinter sich zu schließen, wenn Sie vor dem Feuer abhauen!!!)... [/QUOTE]
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