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martin.s
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Themenstarter
Guten Tag,
und zwar haben meine Eltern seit mehreren Jahren zur Finanzierung deren Eigenheimes einen langfristigen Vertrag laufen. Nun ist es so, dass zur damaligen Zeit die Konditionen schlechter waren als es heute der Fall ist.
Nun ist uns bewusst das ein einfacher Wechsel in die neuen Konditionen nicht so einfach möglich ist. Schon gar nicht ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Jetzt habe ich im Internet und ein bisschen hier gestöbert um u. a. mehr über die sogenannte fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu erfahren.
Auf der folgenden Seite "Fehlerhafter Widerruf: Immobiliendarlehen kündigen - compare - Koordination und Vergleiche" habe ich außerdem gelesen das zwischen dem Verkaufsgespräch und dem Notartermin beispielsweise nur 14 Tage hätten liegen dürfen (was nicht der Fall war und ihm auch so nie mitgeteilt worden ist). Weiterhin ist wohl eine fehlerhafte Widerrufserklärung Grund genug einen langfristigen Vertrag zu widerrufen bzw. in einen Vertrag mit den heutigen Konditionen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung wechseln zu können. Ist dies wirklich der Fall und habe ich die Begriffe richtig verstanden?
Wollte hier mal kurz Informieren bevor wir uns ggf. an einen darauf spezialisierten Anwalt wenden.
Vielen Dank
und zwar haben meine Eltern seit mehreren Jahren zur Finanzierung deren Eigenheimes einen langfristigen Vertrag laufen. Nun ist es so, dass zur damaligen Zeit die Konditionen schlechter waren als es heute der Fall ist.
Nun ist uns bewusst das ein einfacher Wechsel in die neuen Konditionen nicht so einfach möglich ist. Schon gar nicht ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Jetzt habe ich im Internet und ein bisschen hier gestöbert um u. a. mehr über die sogenannte fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu erfahren.
Auf der folgenden Seite "Fehlerhafter Widerruf: Immobiliendarlehen kündigen - compare - Koordination und Vergleiche" habe ich außerdem gelesen das zwischen dem Verkaufsgespräch und dem Notartermin beispielsweise nur 14 Tage hätten liegen dürfen (was nicht der Fall war und ihm auch so nie mitgeteilt worden ist). Weiterhin ist wohl eine fehlerhafte Widerrufserklärung Grund genug einen langfristigen Vertrag zu widerrufen bzw. in einen Vertrag mit den heutigen Konditionen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung wechseln zu können. Ist dies wirklich der Fall und habe ich die Begriffe richtig verstanden?
Wollte hier mal kurz Informieren bevor wir uns ggf. an einen darauf spezialisierten Anwalt wenden.
Vielen Dank