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Vertragsabschluss mit 15 Jährigem nichtig?
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<p>[QUOTE="Jasmin, post: 35595, member: 1643"]</p><p>Hallo Pappus, dein Sohn ist ab 14 schon straf- und vertragsmündig. Er ist ab 14 offiziell Geschäftsfähig, dh er darf diesen Vertrag machen, soweit ich weiß. Ob es bei Langzeitverträgen vielleicht andere Regelungen gibt, dass weiß ich leider nicht.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Jasmin, post: 35595, member: 1643"] Hallo Pappus, dein Sohn ist ab 14 schon straf- und vertragsmündig. Er ist ab 14 offiziell Geschäftsfähig, dh er darf diesen Vertrag machen, soweit ich weiß. Ob es bei Langzeitverträgen vielleicht andere Regelungen gibt, dass weiß ich leider nicht. [/QUOTE]
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