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Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung von Hypothekendarlehen
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 37321"]</p><p>Vielleicht! Sie können hier gucken und dann selbst rechnen <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=31576&pos=0&anz=1">Urteil des XI.*Zivilsenats vom*30.11.2004 -*XI*ZR*285/03*-</a> Die Vorfälligkeitsentschädigung wird nach der Aktiv-Aktiv-Methode oder nach der Aktiv-Passiv-Methode berechnet. So können Sie überprüfen, ob die Sparkasse richtig gerechnet hat.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 37321"] Vielleicht! Sie können hier gucken und dann selbst rechnen [url=http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=31576&pos=0&anz=1]Urteil des XI.*Zivilsenats vom*30.11.2004 -*XI*ZR*285/03*-[/url] Die Vorfälligkeitsentschädigung wird nach der Aktiv-Aktiv-Methode oder nach der Aktiv-Passiv-Methode berechnet. So können Sie überprüfen, ob die Sparkasse richtig gerechnet hat. [/QUOTE]
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