Vorsicht: Rabattschutz in KFZ-Verträgen = "Knebelvertrag"

Diskutiere Vorsicht: Rabattschutz in KFZ-Verträgen = "Knebelvertrag" im Autoversicherung Forum im Bereich KFZ Versicherung; Meine Erfahrung bis ein Versicherungswechsel stattfindet: Versicherer teilen bei Abschluss eines Rabattschutzes, also ein Schaden pro Jahr auf...
F

Frank

Meine Erfahrung bis ein Versicherungswechsel stattfindet: Versicherer teilen bei Abschluss eines Rabattschutzes, also ein Schaden pro Jahr auf Versicherungskosten ohne Höherstufung in der SF-Klasse, nicht mit, dass der Schaden dann trotzdem bei einer Folgeversicherung angegeben wird und somit eine weit höhere Einstufung in die neue Versicherung stattfindet, was keine finanzielle Verbesserung bedeutet. Im Gegenteil! Damit wollen die Versicherer nur die Kunden in der Versicherung halten! Also, wer wie ich, einen Schaden von einmalig etwa 600 € nach 12 schadensfreien Jahr hatte, dann wird, egal wieviel Zeit inzwischen vergangen ist, jeder Schaden (!) zur Höherstufung zählen und beim neuen Versicherer angegeben und man wird entsprechend in evtl. Stufen höhergesetzt. Dann wäre ein Wechsel richtig teuer. Das steht im "Kleingedruckten"- selbst Schuld, wenn man es nicht liest, ich weiß. Also aufgepasst! Wenn man überzeugt ist, die Versicherung nicht wechseln zu wollen, mag es sinnvoll sein. Ansonsten sollte man es sich gut überlegen, wenn man sowieso über viele Jahre keinen Schaden verursacht hatte und auch ansonsten ein guter Fahrer ist. Die Versicherer "spielen" mit der Angst der Versicherten, einen Schaden verursachen zu können und sind über ihre Vertragsbedingungen rechtlich abgesichert.
 
U

Unregistriert

ein regulierter schaden muss zwangsläufig beim neuen versicherer angegeben werden. dem kann ja nicht gesagt werden "ja, war unfallfrei" obwohl du jedes jahr einen schaden hattest, der zwar nicht zur hochstufung führte, dennoch da war.
 
U

Unregistriert

Hallo,

das ist nicht nur, um vom Wechsel abzuhalten (sonst würde es offensichtlicher markiert werden!), sondern das ist die berüchtigte Kooperationsebene der Branche...

[Einschub] Elementarschadenvers.:
-> Hier müssen Sie alle Vorschäden angeben, denen Sie informartiv habhaft werden können - auch Die, die NIE MIT EINER VERSICHERUNG ABGERECHNET WORDEN SIND!
=>Wenn Sie ein neues Ereignis melden, wird ihnen i.a.R. ein Gutachter reingeschickt/ in dem Fall ist das dann wahrsch. Einer, der für die ganze Brache arbeitet(...). Der sieht sofort, wenn da was Altes war...
Der schreibt das in seinen Bericht rein und Ihre Gesellschaft vergleicht das dann mit Ihren Angaben aus dem Antrag - das muß passen, damit der Vericherer leistet...!!

Die Versicherungswirtschft führt i.Ü. die Blacklist - wer da drauf steht, bekommt keinen Schutz mehr...
Also passen Sie leiber auf,w as Sie tricksen!
[Einschub/OFF]

RE: Thead: Bei so einer Konstellation sollten Sie anrufen - wegen 600 in 12 Jahren sollte man auf Kulanzbasis was machen können/das hängt aber von Ihrem Verhandlungsgeschick ab!
 
C

cx 7

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Im Süden!
Wenn ich einen Schaden und einen Rabattretter habe und dann die Versicherung wechsele, teilt die alte Versicherung den SFR inkl dem Schaden mit. Also bei der neuen Versicherung wirst so behandelt, als wäre der Schaden ohne Rabattretter abgerechnet. Ist aber normal und unabhängig davon, ob du den alten Schaden selbst angibst oder auch nicht. Die erfahren es eh!
Ausnahme sind Flatversicherungen von KFZ-Herstellern, die keine Vorversicherung verlangen. Einen Schaden ber dieser Versicherung erfährt deine Neue nicht.

Das Thema Rabattretter hat sich aber eh bald erledigt, da die meisten neuen Tarife keinen mehr beinhalten.
 
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