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Gast
Hallo,
ich habe eine Immobilie, die ich über die Sparkasse finanziert habe. Die Sparkasse hat eine Grundschuld auf meinem Objekt. Jetzt will ich mir aber ein Privatkredit bei der Postbank holen. Die Postbank fragt, wie hoch die erstrangige Grundschuldeintragung der Sparkasse sei. Am besten möchte sie diese Grundschuld von der Sparkasse übernehmen, weil sie nicht als zweitrangige Grunschuldeintragung akzeptiere.
Was ist der Unterschied der beiden Eintragungsarten? Warum will die Postbank nicht einen zweitrangigen Eintrag akzeptieren?
Wäre sehr dankbar für die vielen Beiträge.
Gruß
ich habe eine Immobilie, die ich über die Sparkasse finanziert habe. Die Sparkasse hat eine Grundschuld auf meinem Objekt. Jetzt will ich mir aber ein Privatkredit bei der Postbank holen. Die Postbank fragt, wie hoch die erstrangige Grundschuldeintragung der Sparkasse sei. Am besten möchte sie diese Grundschuld von der Sparkasse übernehmen, weil sie nicht als zweitrangige Grunschuldeintragung akzeptiere.
Was ist der Unterschied der beiden Eintragungsarten? Warum will die Postbank nicht einen zweitrangigen Eintrag akzeptieren?
Wäre sehr dankbar für die vielen Beiträge.
Gruß