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Was beinhalten Spesen vom Arbeitgeber ?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 34438"]</p><p>Spesen vom Arbeitgeber beinhalten normalerweise die Verpflegungspauschalen. </p><p>Steuerfreie Verpflegungspauschalen können gezahlt werden bei Abwesenheit vom Betrieb</p><p>von 8 - 14 Std. € 6,00</p><p>mehr als 14 - 24 Std. € 12,00</p><p>über 24 Std. € 24,00</p><p></p><p>zu den Spesen zählen auch die Erstattung von (dienstlichen) Übernachtungskosten, </p><p>oder Bewirtungskosten von Geschäftsessen (70%),</p><p>oder die Erstattung von Fahrtkosten (z.B. Bahnfahrkarte oder Parkgebühren für das Parkhaus</p><p></p><p>Wenn der Arbeitnehmer sein eigenes Fahrzeug verwendet, kann er bei Dienstreisen pro Kilometer </p><p>bis zu € 0,30 steuerfrei von seinem Arbeitgeber erhalten (es gelten Hinfahrt zum Ziel und Rückfahrt zur Firma)</p><p></p><p>Etwas anderes sind Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mit dem Pkw, </p><p>hier können € 0,30 für die einfache Fahrt als Werbungskosten geltend gemacht werden. </p><p>Diese Fahrtkosten gehören nicht zu den Spesen.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 34438"] Spesen vom Arbeitgeber beinhalten normalerweise die Verpflegungspauschalen. Steuerfreie Verpflegungspauschalen können gezahlt werden bei Abwesenheit vom Betrieb von 8 - 14 Std. € 6,00 mehr als 14 - 24 Std. € 12,00 über 24 Std. € 24,00 zu den Spesen zählen auch die Erstattung von (dienstlichen) Übernachtungskosten, oder Bewirtungskosten von Geschäftsessen (70%), oder die Erstattung von Fahrtkosten (z.B. Bahnfahrkarte oder Parkgebühren für das Parkhaus Wenn der Arbeitnehmer sein eigenes Fahrzeug verwendet, kann er bei Dienstreisen pro Kilometer bis zu € 0,30 steuerfrei von seinem Arbeitgeber erhalten (es gelten Hinfahrt zum Ziel und Rückfahrt zur Firma) Etwas anderes sind Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mit dem Pkw, hier können € 0,30 für die einfache Fahrt als Werbungskosten geltend gemacht werden. Diese Fahrtkosten gehören nicht zu den Spesen. [/QUOTE]
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