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Was ist das Nießrecht?
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<p>[QUOTE="Guten Tag, post: 22801"]</p><p>Das Niessbrauchsrecht ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht.</p><p>Beispiel: Dir gehört die Immobilie, aber z.Bsp. Deinem Vater ist der Niessbrauch eingetragen.</p><p>( Macht man beispielsweise, um sich vor Erbschaftssteuern etc. zu drücken )</p><p></p><p>Die Praxis sähe dann so aus:</p><p>Dir gehört ein Haus, Du hast aber praktisch nichts zu sagen.</p><p>Der Niessbrauchberechtigte hat das Recht die Früchte zu tragen ( Bsp. Miete )</p><p>auch ist er verplichtet, alltägliche Lasten ( Grundsteuer, Gebäudeversicherung etc. )</p><p>zu tragen.</p><p>Sollte Dir aber in den Sinn kommen, Renovationen zu machen</p><p>( Isolation, neue Fenster etc. ) bleiben diese Kosten und ggf. Zinsbelastungen der Finanzierung</p><p>voll und ganz bei Dir hängen.</p><p></p><p>Ich rate Dir ( aus eigener Erfahrung ) strikt davon ab, wegen ein paar €uro Steuer-Ersparnis</p><p>ein Niessbrauch eintragen zu lassen.</p><p>Wandle es z. Bsp. um auf ein "Mietfreies Wohnrecht" oder zumindest </p><p>nur auf einen beschränkten Niessbrauch der vom Niessbraucher genutzten Wohnung</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Guten Tag, post: 22801"] Das Niessbrauchsrecht ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht. Beispiel: Dir gehört die Immobilie, aber z.Bsp. Deinem Vater ist der Niessbrauch eingetragen. ( Macht man beispielsweise, um sich vor Erbschaftssteuern etc. zu drücken ) Die Praxis sähe dann so aus: Dir gehört ein Haus, Du hast aber praktisch nichts zu sagen. Der Niessbrauchberechtigte hat das Recht die Früchte zu tragen ( Bsp. Miete ) auch ist er verplichtet, alltägliche Lasten ( Grundsteuer, Gebäudeversicherung etc. ) zu tragen. Sollte Dir aber in den Sinn kommen, Renovationen zu machen ( Isolation, neue Fenster etc. ) bleiben diese Kosten und ggf. Zinsbelastungen der Finanzierung voll und ganz bei Dir hängen. Ich rate Dir ( aus eigener Erfahrung ) strikt davon ab, wegen ein paar €uro Steuer-Ersparnis ein Niessbrauch eintragen zu lassen. Wandle es z. Bsp. um auf ein "Mietfreies Wohnrecht" oder zumindest nur auf einen beschränkten Niessbrauch der vom Niessbraucher genutzten Wohnung [/QUOTE]
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