marco
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
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- 20.09.2011
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Hi,
Die Schweizer lassen sich aber einiges einfallen um noch Mehr Werte ins yland zu holen.
Unter anderem gibt es in der Schweiz ein sogenanntes Metallkonto für Gold, Silber, Schmuck, Diamanten usw.
Metallkonto
Ein Metallkonto ist ein in Unzen bzw. Kilogramm und Gramm oder Anzahl Münzen geführtes Konto, welches dem Inhaber einen Lieferanspruch, jedoch im Moment der Gutschrift noch keinen Eigentumsanspruch verschafft.
Gold, Silber und Platin können auf ein Metallkonto gutgeschrieben werden. Für die physische Aufbewahrung kann der Kunde das Schrankfach oder sein Depot benutzen.
Physisches Edelmetall wird in der Regel im Depot oder Schrankfach aufbewahrt.
• Depot (Sammelverwahrung) für Standard- und 1-kg-Barren
• Schrankfach (Einzelverwahrung) für kleinere Barren und Münzen.
Im Konkurs-Fall einer Bank wird physisches Edelmetall (Edelmetalle aus dem Schrankfach oder Depot) sofort ausgehändigt, da sie nur aufbewahrt worden sind (› SR 952.0 Art. 37d). Guthaben auf einem Metallkonto werden hingegen der 3. Konkurs-Klasse zugeordnet.
In der Schweiz fällt beim Kauf bzw. Verkauf bei physischem von Gold (Barren-/Plättchen) keine Mehrwertsteuer an.
Gruß
Die Schweizer lassen sich aber einiges einfallen um noch Mehr Werte ins yland zu holen.
Unter anderem gibt es in der Schweiz ein sogenanntes Metallkonto für Gold, Silber, Schmuck, Diamanten usw.
Metallkonto
Ein Metallkonto ist ein in Unzen bzw. Kilogramm und Gramm oder Anzahl Münzen geführtes Konto, welches dem Inhaber einen Lieferanspruch, jedoch im Moment der Gutschrift noch keinen Eigentumsanspruch verschafft.
Gold, Silber und Platin können auf ein Metallkonto gutgeschrieben werden. Für die physische Aufbewahrung kann der Kunde das Schrankfach oder sein Depot benutzen.
Physisches Edelmetall wird in der Regel im Depot oder Schrankfach aufbewahrt.
• Depot (Sammelverwahrung) für Standard- und 1-kg-Barren
• Schrankfach (Einzelverwahrung) für kleinere Barren und Münzen.
Im Konkurs-Fall einer Bank wird physisches Edelmetall (Edelmetalle aus dem Schrankfach oder Depot) sofort ausgehändigt, da sie nur aufbewahrt worden sind (› SR 952.0 Art. 37d). Guthaben auf einem Metallkonto werden hingegen der 3. Konkurs-Klasse zugeordnet.
In der Schweiz fällt beim Kauf bzw. Verkauf bei physischem von Gold (Barren-/Plättchen) keine Mehrwertsteuer an.
Gruß