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Was ist eine Sicherungshypothek?
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<p>[QUOTE="Unregistriert, post: 35891"]</p><p>Hallo,</p><p></p><p>angenommen Sie "besitzen" ein Haus und haben dazu Schulden bei einer Privatperson gemacht (muß nicht Privatperson sein!).</p><p>Jetzt können Sie Ihre Schulden aber nicht zurückzahlen.</p><p>Dagegen geht der Gläubiger vor Gericht vor und bekommt dort Recht.</p><p>Nun wird es ihm ermöglicht, im Grundbuch an der Stelle ihres Eintrages einen Sicherungshypothek im Umfange der Verbindlichkeiten notieren zu lassen - und zwar auch gegen Ihren ausdrücklichen Willen.</p><p>Im Gegenzug besitzt die SH eine hohe sog. Akzessorität, d.h. u.a., daß die Schulden nicht weiterverkauft werden dürfen (Verbot der Handelbarkeit).</p><p></p><p>SH sind zweierlei:</p><p>-psychlogisches Kriegsmittel gegen säumige Schuldner.</p><p>-Vorbereiter der Zwangsvollstreckung (auf die es jedoch von da aus nicht zwangsläufig hinausläuft, es gibt grundsätzlich noch Mögl. sich zu arrangieren, aber wenn man halt nicht zahlen kann, während der Andere sein Geld zurück möchte.</p><p></p><p>Wichtig: Beim Erwerb von Immo kann eine bestehende SH zum Problem werden, nämlich wenn sich aus ungeregelten Verhältnissen der Vorbesitzerstruktur heraus Schäden für den neuen Eigentümer ergeben.</p><p>Beim Handel der Immobilie wird der Gläubiger im Zussammenhang mit bestehenden SHs gefragt, ob er der Löschung zustimmt. Er muß jedoch nicht...</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Unregistriert, post: 35891"] Hallo, angenommen Sie "besitzen" ein Haus und haben dazu Schulden bei einer Privatperson gemacht (muß nicht Privatperson sein!). Jetzt können Sie Ihre Schulden aber nicht zurückzahlen. Dagegen geht der Gläubiger vor Gericht vor und bekommt dort Recht. Nun wird es ihm ermöglicht, im Grundbuch an der Stelle ihres Eintrages einen Sicherungshypothek im Umfange der Verbindlichkeiten notieren zu lassen - und zwar auch gegen Ihren ausdrücklichen Willen. Im Gegenzug besitzt die SH eine hohe sog. Akzessorität, d.h. u.a., daß die Schulden nicht weiterverkauft werden dürfen (Verbot der Handelbarkeit). SH sind zweierlei: -psychlogisches Kriegsmittel gegen säumige Schuldner. -Vorbereiter der Zwangsvollstreckung (auf die es jedoch von da aus nicht zwangsläufig hinausläuft, es gibt grundsätzlich noch Mögl. sich zu arrangieren, aber wenn man halt nicht zahlen kann, während der Andere sein Geld zurück möchte. Wichtig: Beim Erwerb von Immo kann eine bestehende SH zum Problem werden, nämlich wenn sich aus ungeregelten Verhältnissen der Vorbesitzerstruktur heraus Schäden für den neuen Eigentümer ergeben. Beim Handel der Immobilie wird der Gläubiger im Zussammenhang mit bestehenden SHs gefragt, ob er der Löschung zustimmt. Er muß jedoch nicht... [/QUOTE]
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