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Was ist eine Verwertungskündigung ?
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<p>[QUOTE="Broiler, post: 35145"]</p><p>Hallo Hussar,</p><p></p><p>auf diese Art kann man kündigen, wenn sonst ein Verkauf des Hauses bzw. der Wohnung nicht möglich wäre. Angenommen, der Käufer ist absolut interessiert, erfährt dann aber, dass er zuerst die Mieter wegen Eigenbedarf kündigen müsste, und er würde die Finger dann davon lassen, dann könnte der Noch-Besitzer bzw. Vermieter per Verwertungskündigung kündigen um sein Objekt zu verwerten. </p><p></p><p>Hab allerdings gelesen, dass diese Art der Kündigung in den neuen Bundesländern gar nicht zulässig ist.</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Broiler, post: 35145"] Hallo Hussar, auf diese Art kann man kündigen, wenn sonst ein Verkauf des Hauses bzw. der Wohnung nicht möglich wäre. Angenommen, der Käufer ist absolut interessiert, erfährt dann aber, dass er zuerst die Mieter wegen Eigenbedarf kündigen müsste, und er würde die Finger dann davon lassen, dann könnte der Noch-Besitzer bzw. Vermieter per Verwertungskündigung kündigen um sein Objekt zu verwerten. Hab allerdings gelesen, dass diese Art der Kündigung in den neuen Bundesländern gar nicht zulässig ist. [/QUOTE]
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