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Was ist eine Verwertungskündigung ?
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<p>[QUOTE="Eddi85, post: 35148, member: 3566"]</p><p><strong>AW: Was ist eine Verwertungskündigung ?</strong></p><p></p><p>Also ich hab Google gefragt und bin aufs Mietrecht Lexikon gestoßen:</p><p></p><p>Mietrecht: Die sogenannte "Verwertungskündigung" einer Wohnung</p><p>Das Mietrecht ( § 573 Abs 2 Nr 3 BGB) gibt dem Vermieter die rechtliche Möglichkeit, ein Mietverhältnis zu kündigen, wenn er ohne die Kündigung, also bei bestehenbleibendem Mietverhältnis an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung gehindert wäre. In den neuen Bundesländern ist diese Art der Kündigung jedoch nach Art. 232 § 2 Abs. 2 EGBGB unzulässig.</p><p></p><p>Keine Möglichkeit einer Verwertungskündigung besteht in folgenden Fällen:</p><p></p><p>-- Kündigung, um die Wohnung anschließend teuerer zu vermieten.</p><p>-- Umwandlung der bereits vermieteten Wohnung in eine Eigentumswohnung und anschließende Veräußerung. Dies gilt in einem Gebiet mit erhöhtem Wohnbedarf auch für einen Erwerber, der die Wohnung nach Umwandlung in eine Eigentumswohnung kauft (Sperrfrist 5 Jahre!, danach ist eine Kündigung u.U. möglich).</p><p>[/QUOTE]</p>
[QUOTE="Eddi85, post: 35148, member: 3566"] [b]AW: Was ist eine Verwertungskündigung ?[/b] Also ich hab Google gefragt und bin aufs Mietrecht Lexikon gestoßen: Mietrecht: Die sogenannte "Verwertungskündigung" einer Wohnung Das Mietrecht ( § 573 Abs 2 Nr 3 BGB) gibt dem Vermieter die rechtliche Möglichkeit, ein Mietverhältnis zu kündigen, wenn er ohne die Kündigung, also bei bestehenbleibendem Mietverhältnis an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung gehindert wäre. In den neuen Bundesländern ist diese Art der Kündigung jedoch nach Art. 232 § 2 Abs. 2 EGBGB unzulässig. Keine Möglichkeit einer Verwertungskündigung besteht in folgenden Fällen: -- Kündigung, um die Wohnung anschließend teuerer zu vermieten. -- Umwandlung der bereits vermieteten Wohnung in eine Eigentumswohnung und anschließende Veräußerung. Dies gilt in einem Gebiet mit erhöhtem Wohnbedarf auch für einen Erwerber, der die Wohnung nach Umwandlung in eine Eigentumswohnung kauft (Sperrfrist 5 Jahre!, danach ist eine Kündigung u.U. möglich). [/QUOTE]
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