G
Gast
Hallo,
Ich habe in Deutschand eine Immobilie als Kapitalanlage, aus der ich monatiche Mieteinnhamen in Höhe von knapp 4000,00€ beziehe.
Ich habe im Ausland eine gutbezahlte Stelle Angeboten bekommen und werde auch in wenigen Monaten auch nach Ausland umziehen.
Ich werde mindestens 5 Jahre im Ausland bleiben. Meine Familie zieht mit aus.
Meine Frage betrifft meine bzw. Unsere Freibeträge, die von mir unwd meiner Ehefrau.
Dürfen wir diese noch in Anspruch nehmen oder nicht?
Ich werde meine Immobilie einer Verwaltung übergeben und uss die restlichen Einnahmen versteuern.
Darf ich mene Freibeträge in Anspruch nehmen oder muss ich die Mieteinnahmen in Deutchland voll versteuern?
Was passiert mit meinen Einnahmen aus meinem Gehalt m Ausland?
Wird dieses Einnahmen auch in Deutschland bei der Versteuerung der Mieteinnahmen zu Grunde gelegt oder nicht?
VG.
Ich habe in Deutschand eine Immobilie als Kapitalanlage, aus der ich monatiche Mieteinnhamen in Höhe von knapp 4000,00€ beziehe.
Ich habe im Ausland eine gutbezahlte Stelle Angeboten bekommen und werde auch in wenigen Monaten auch nach Ausland umziehen.
Ich werde mindestens 5 Jahre im Ausland bleiben. Meine Familie zieht mit aus.
Meine Frage betrifft meine bzw. Unsere Freibeträge, die von mir unwd meiner Ehefrau.
Dürfen wir diese noch in Anspruch nehmen oder nicht?
Ich werde meine Immobilie einer Verwaltung übergeben und uss die restlichen Einnahmen versteuern.
Darf ich mene Freibeträge in Anspruch nehmen oder muss ich die Mieteinnahmen in Deutchland voll versteuern?
Was passiert mit meinen Einnahmen aus meinem Gehalt m Ausland?
Wird dieses Einnahmen auch in Deutschland bei der Versteuerung der Mieteinnahmen zu Grunde gelegt oder nicht?
VG.